Betreff
Änderung und Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Buckenhof zur Regelung des Schulbetriebes und Schulaufwandes an der Adalbert-Stifter-Grundschule
Vorlage
40/170/2013
Aktenzeichen
I/40-1/BB002
Art
Beschlussvorlage

Der Änderung und Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen vom 13.07.2000 entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf wird vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Schulsprengel der Adalbert-Stifter-Schule umfasst auch ein Teilgebiet der Gemeinde Buckenhof, so dass Buckenhofer Kinder die städtische Adalbert-Stifter-Schule besuchen. Zwischen der Stadt Erlangen und der Gemeinde Buckenhof wurde zuletzt am 13.07.2000 ein Vertrag zur Regelung der Rechtsbeziehungen im Grundschulwesen über Schulbetrieb und Schulaufwand der Adalbert-Stifter-Schule geschlossen.

Aufgrund des hohen Schulkindbetreuungsbedarfes beantragten die Stadt Erlangen und die Gemeinde Buckenhof die Einrichtung von 2 Ganztagszügen an der Adalbert-Stifter-Schule, deren  Einrichtung seitens des Kultusministeriums zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 und 2013/2014 genehmigt wurde.

Zum Betrieb dieser Ganztagszweige ist die Errichtung eines zweiteiligen Anbaus für die Einrichtung einer Mensa mit Speisesaal, eines Mehrzweckraumes, zwei Klassenzimmern sowie 4 Gruppenräumen für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Ganztagszüge erforderlich. Die Vorentwurfsplanung hierzu wurde am 29.11.2012 im Stadtrat beschlossen (vgl. Anlage 3).

Die Gemeinde Buckenhof wird sich entsprechend ihres Schüleranteils in der Adalbert-Stifter-Schule an den Gesamtkosten sowie an den laufenden Kosten mit rd. 20 % beteiligen. Dementsprechend wird der Gemeinde Buckenhof die anteilige Förderung nach dem Förderprogramm  FAGplus15 gutgeschrieben. Die Kostenbeteiligung erfolgt ohne Anspruch auf einen Eigentumserwerb.

 

Da der bisherige Vertrag (s. Anlage 1) Regelungen für die Erweiterungsbauten und Sanierungsmaßnahmen der Jahre 2000 -2002 sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Schulgebäude enthält, waren entsprechende Regelungen auch für die neuen Gebäudeteile sowie für die Beteiligung an den laufenden Kosten als Grundlage für die zukünftige Umlagenberechnung zu finden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der in der Anlage 2 beigefügte Änderungsvertrag soll mit der Gemeinde Buckenhof geschlossen und anschließend der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Der Gemeinderat Buckenhof hat dem vorgelegten Entwurf bereits in seiner Sitzung am 21.03.2013 zugestimmt und Herrn Bürgermeister Förster zur Unterschrift ermächtigt.

 

Die Ergänzungen und Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die §§ 1-3 des Änderungs- und Ergänzungsvertrags enthalten im Wesentlichen eine Einigung über die voraussichtlich anfallenden Investitionskosten für den Ganztagsanbau sowie deren Aufteilung auf die Vertragsparteien.

Demnach beteiligt sich die Gemeinde Buckenhof mit 20% an den Investitionskosten  Dieser Anteil entspricht dem durchschnittlichen Schüleranteil der Jahre 2009-2012.

 

Die Beteiligung an den laufenden Sachaufwandskosten bzw. der kommunalen Mitfinanzierung wird entsprechend der entsandten Schülerinnen und Schüler jährlich ermittelt und mit der Gemeinde Buckenhof abgerechnet.

 

In § 4 des Änderungs- und Ergänzungsvertrags wurde auf Wunsch der Gemeinde Buckenhof eine Konkretisierung hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten eingearbeitet. Die kalkulatorischen Kosten werden demnach nur für Gebäudeteile abgerechnet, für die die Gemeinde Buckenhof keinen direkten Investitionsanteil geleistet hat. Darüber hinaus werden den kalkulatorischen Kosten die Bilanzwerte aus der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen zugrunde gelegt.

Der Vertrag soll ab sofort Inkrafttreten und bis 31.07.2037 gelten. Die Laufzeit des Vertrages vom 13.07.2000 wird entsprechend angepasst.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

 
1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen vom 13.07.2000.

2. Vertragsentwurf des Änderungs- und Ergänzungsvertrages

3. Beschluss über die Vorentwurfsplanung 40/152/2012