Ergebnis/Beschluss:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298 der Stadt Erlangen  – Ebereschenweg West – mit integriertem Grünordnungsplan wird um das im Lageplan dargestellte Flst. Nr. 779 – Gemarkung Bruck – erweitert (siehe Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298 der Stadt Erlangen – Ebereschenweg West – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.03.2013 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Jarosch hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.