Sitzung: 25.07.2012 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 32/024/2012
Ergebnis/Beschluss:
1. Für die Plakatierung von ortsteilbezogenen Veranstaltungen, insbesondere für die Stadt(Orts-) teilkirchweihen, ist künftig § 2 Absatz 4 der Plakatierungsverordnung der Stadt Erlangen anzuwenden.
2. Der Antrag Nr. 7 aus der Bürgerversammlung Tennenlohe ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Herr StR Neidhardt regt an, das Plakatieren auf Scheunentoren in den Ortsteilen zuzulassen. Frau berufsm. StRin Wüstner sagt eine Behandlung der Anregung in der „Runde Plakatierungsverordnung“ zu.