Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.   Für die Plakatierung von ortsteilbezogenen Veranstaltungen, insbesondere für die Stadt(Orts-) teilkirchweihen, ist künftig § 2 Absatz 4 der Plakatierungsverordnung der Stadt Erlangen anzuwenden.

2. Der Antrag Nr. 7 aus der Bürgerversammlung Tennenlohe ist damit bearbeitet. 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Neidhardt regt an, das Plakatieren auf Scheunentoren in den Ortsteilen zuzulassen. Frau berufsm. StRin Wüstner sagt eine Behandlung der Anregung in der „Runde Plakatierungsverordnung“ zu.