Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für den Neubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Johannes, Schallershofer Str. 26, werden 7 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 59 auf 66 Kindergartenplätze.

 

  1. Für dieselbe Einrichtung werden 8 neue Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 8 auf 16 Krippenplätze.

 

  1. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Erlangen erhält für die Baumaßnahme

-     einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Anteil von 66 Kindergarten- und 8 bestehenden Krippenplätzen und

-     einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 8 neuen Krippenplätzen.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Erlangen erhält für die Anmietung von Containern als Ausweichquartier während der Bauzeit einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007).