Betreff
Investitionskostenförderung für den Ersatzneubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Johannes mit 66 Kindergarten- und 16 Krippenplätzen, Schallershofer Str. 26, und Mietförderung für das Ausweichquartier
Vorlage
512/068/2012
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage
  1. Für den Neubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Johannes, Schallershofer Str. 26, werden 7 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 59 auf 66 Kindergartenplätze.

 

  1. Für dieselbe Einrichtung werden 8 neue Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 8 auf 16 Krippenplätze.

 

  1. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Erlangen erhält für die Baumaßnahme

-     einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Anteil von 66 Kindergarten- und 8 bestehenden Krippenplätzen und

-     einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 8 neuen Krippenplätzen.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Erlangen erhält für die Anmietung von Containern als Ausweichquartier während der Bauzeit einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhalt und Erweiterung der Kindergarten- und Krippenplätze in der Kindertageseinrichtung St. Johannes

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

-        Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten

-        Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

-        Befristete Bezuschussung der Mietkosten für die Container (Ausweichquartier während der Bauphase)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bau:

 

Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung plant den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Johannes in der Schallershofer Str. 26. Das bisherige Angebot von 59 Kindergarten- und 8 Krippenplätzen wird dabei um 7 Kindergarten- und 8 Krippenplätze ergänzt. Das Grundkonzept der Altersmischung soll beibehalten werden.

Die Entscheidung fiel für einen Ersatzneubau, weil der bestehende Baukörper u. a. auf dem beengten Grundstück mit Baumbestand nicht erdgeschossig erweitert werden könnte und statisch nicht für eine Aufstockung geeignet ist.

Der Neubau ist zweigeschossig und kompakt geplant. Im Erdgeschoss sind neben den gemeinsam genutzten Räumen die zwei altersgemischten Gruppen à 16 Plätze untergebracht. Im Obergeschoss bilden die zwei Kindergartengruppen à 25 Plätze den Schwerpunkt. Im Außengelände grenzt eine Kinderfahrzeugstraße den Kleinkindbereich und den Bereich für die älteren Kinder spürbar ab. Zudem gibt es ruhigere Zonen für eine Beschäftigung in Kleingruppen. Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten.

Das Bauaufsichtsamt hat die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Neubaus mit einem Vorbescheid bestätigt. Das Baugenehmigungsverfahren läuft noch.

 

Für die Dauer der Bauarbeiten in der Schallershofer Str. 26 soll der Kita-Betrieb in Containern fortgeführt werden. Die Containeranlage soll für 62 Kindergarten- und 4 Krippenkinder Platz bieten. Als Standort kommt ein städtisches Grundstück auf der Trasse des Kosbacher Damms in Betracht, das im Anschluss an den asphaltierten Buswendeplatz liegt.

 

Geplanter Baubeginn (Neubau):                   Spätsommer 2012

Geplante Inbetriebnahme (Neubau):            Dezember 2013

 

 

Bedarfseinschätzung:

 

Um eine wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsplätzen zu gewährleisten wird Erlangen im Rahmen der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in verschiedene Planungsbezirke eingeteilt. Nach dieser Einteilung liegt die Einrichtung im Krippenplanungsbezirk B bzw. im Kindergartenplanungsbezirk 3 – „Alterlangen“.

 

Zum Krippenbereich:

Mit Stichtag zum 31.12.2011 lebten im Planungsbezirk B 209 Kinder im Alter von unter drei Jahren. In den kommenden Jahren ist von einem leichten Anstieg der Kinderzahlen in dieser Altersstufe auszugehen.

Derzeit können in Alterlangen 26 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 14 Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden. Die lokale Versorgungsquote beläuft sich somit derzeit auf ca. 19%. In der Sitzung des Stadtrates vom 26.05.2011 wurde für den Planungsbezirk B ein Bedarfkorridor von 80 bis 90 U3-Betreuungsplätzen beschlossen. Durch den Beschluss des Stadtrates, die gesamtstädtische Versorgungsquote auf 50% auszubauen, ist für die einzelnen Planungsbezirke jeweils die Obergrenze des Korridors anzunehmen. Somit ergibt sich für den Krippenplanungsbezirk B-Alterlangen ein Platzbedarf von insgesamt ca. 90 Plätzen; dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 43%.

Der Abteilung Kindertageseinrichtungen liegen derzeit mehrere Vorhaben zur Steigerung der Platzzahlen innerhalb dieses Planungsbezirkes vor. Können diese wie geplant umgesetzt werden, so wird sich die angebotene Platzzahl in Alterlangen auf 108 Plätze erhöhen. Somit wird es möglich, den Umstand teilweise auszugleichen, dass im angrenzenden Bezirk „Innenstadt“ die zur Deckung des lokalen Bedarfs notwendige Platzzahl voraussichtlich nicht vollständig erreicht werden kann.

Die Erhöhung der Platzzahlen in der Kindertageseinrichtung St. Johannes ist für die Erreichung dieses Platzkontingentes notwendig. Aus den genannten Gründen ist die Erhöhung der Platzzahlen zur Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung St. Johannes geeignet zu einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Betreuungsplätzen beizutragen und ist darum aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

Zum Kindergartenbereich:

Mit Stichtag zum 31.12.2011 lebten im Planungsbezirk 3-Alterlangen 233 Kinder im Kindergartenalter (gerechnet mit 3,5 Jahrgängen). Die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung sagt in den kommenden Jahren einen Anstieg der Kinderzahlen in diesem Planungsbezirk auf ca. 250 Kinder voraus. Im Planungsbezirk können in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung derzeit insgesamt 214 Plätze für Kindergartenkinder angeboten werden. Dies entspricht einer rechnerischen lokalen Versorgungsquote von 91,8%.

Dem Kindergarten St. Johannes war es in den vergangenen Jahren durch die erteilte Betriebserlaubnis gestattet, bis zu 14 der 59 Kindergartenplätze zur Betreuung von Schulkindern zu vergeben. Aufgrund der hohen Nachfrage durch Kinder im Kindergartenalter war dies jedoch bereits seit längerem nicht mehr möglich. Das Platzangebot wurde von den Einrichtungen vor Ort in einer 2011 durchgeführten Befragung als „leicht zu niedrig“ eingestuft.

In der Zusammenschau der Informationssituation ist davon auszugehen, dass die Erhöhung des Platzangebotes vor Ort um 7 Plätze dazu geeignet ist, zu einer bedarfsgerechten Betreuungssituation für Kinder im Kindergartenalter beizutragen und ist somit aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Teil 1: Ersatzneubau in der Schallershofer Str. 26:

 

Die Investitionskosten des Neubaus sowie die voraussichtliche Finanzierung kann der Übersicht in der Anlage entnommen werden.

Die Baukosten, die nicht gefördert werden und deshalb vollständig vom Träger aufzubringen sind, beziehen sich auf den Abbruch des Bestandsgebäudes, die öffentliche Erschließung und die Ablöse für einen Stellplatz (Kostengruppen 210, 220 und 240 mit insgesamt 77.272,09 €).

Für die Ausstattungskosten von 51.389,76 € erhält der Träger 10.000,00 € (staatliche Pauschale für die 8 neuen Krippenplätze). Die verbleibenden Ausstattungskosten sind vom Träger aufzubringen.

 

Auf die Angabe von Pro-Platz-Kosten für Krippen- und Kindergartenbereich wird bei dieser Baumaßnahme verzichtet, da aufgrund der gemischt belegten Gruppen keine aussagekräftige Kostenaufteilung vorgenommen werden kann. Unabhängig von der Altersklasse liegen die Pro-Platz-Kosten bei 20.373 € (KGr. 300-700).

 

Laut der bautechnischen Beurteilung von Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben; die angegebenen Baukosten liegen im kostengünstigen Bereich und sind angemessen.

 

Teil 2: Container-Ausweichquartier am Kosbacher Damm:

 

Für Befestigung des Baugrunds, Erschließung, Fracht, Montage/Demontage u. a. fallen für das Container-Ausweichquartier Investitionskosten in Höhe von ca. 63.800,00 € an. Diese Kosten fallen in kein Förderprogramm, sodass sie vollständig vom Träger finanziert werden müssen.

 

Laut dem Angebot der Containerfirma wird sich die Brutto-Kaltmiete bei 16 Monaten Mietzeit auf 68.191,76 € belaufen. Um den Träger bei diesem Großprojekt zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, für die Anmietung der Container eine Mietförderung zu gewähren. Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Erlangen – befristet auf die Dauer der Bauarbeiten für den Ersatzneubau. Die Mietförderung ist in der Höhe frei wählbar. Es wird vorgeschlagen, die Berechnung analog der städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007) vorzunehmen. Demnach würde der Träger 60% der förderfähigen Brutto-Kaltmiete erhalten:

 

voraussichtliche
Mietförderung


275m² (förderfähige Fläche laut Planung)
x 10,00 € (max. förderfähige Brutto-Kaltmiete)
x 16 Monate (voraussichtliche Bauzeit)
x 60% (Fördersatz)

26.400,00 €

 

Da im vorliegenden Fall der Zeitraum bis zur Erstellung einer Kindertageseinrichtung überbrückt wird, ist über Art. 10 FAG eine staatliche Refinanzierung der Mietförderung in Höhe von 30% möglich.

 

staatl. Anteil

30% der Mietförderung von 26.400,00 €

7.920,00 €

städt. Anteil

70% der Mietförderung von 26.400,00 €

18.480,00 €

Trägeranteil

verbleibende Mietkosten

41.791,76 €

Summe

(Brutto-Kaltmiete insgesamt)

68.191,76 €

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Baumaßnahme ist mit JHA-Gutachten vom 13.10.2011 und Stadtratsbeschluss vom 27.10.2011 in die Priorisierungsliste für den Krippenausbau aufgenommen worden, sodass die benötigten Finanzmittel im städtischen Haushalt reserviert sind.

Ausgaben:

Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten

ca. 1.131.205 €

bei IP-Nr. 365D.880

Mietförderung für Container

ca. 26.400 €

bei IP-Nr. 365D.880

Betriebskostenbezuschussung für 7 neue Kiga- und 8 neue Krippenplätze
ab 01.01.2014 (jährlich)

ca. 73.600 €

bei Sachkonto 530101

 

Korrespondierende Einnahmen:

Staatliche Investitionskostenförderung

ca. 520.800 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Mietförderung für Container

ca. 7.920 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung für 7 neue Kiga- und 8 neue Krippenplätze
ab 01.01.2014 (jährlich)

ca. 36.800 €

bei Sachkonto 414101

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenbezuschussung und Mietförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880  

                   für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2014ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen:        vorläufiger Finanzierungsplan