Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Der Antrag aus der Bürgerinnenversammlung gilt hiermit im Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und Art. 23 GeschO als bearbeitet.