Betreff
Bürgerinnenversammlung vom 08.11.2011 / Antrag zur Abschrägung der Bordsteinkante Einmündung Goethestraße/Innere Brucker Straße
Vorlage
66/137/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Der Antrag aus der Bürgerinnenversammlung gilt hiermit im Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und
Art. 23 GeschO als bearbeitet.


Sachbericht

 

In der Bürgerinnenversammlung vom 08.11.2011 wurde laut Protokoll Pkt. 2 mitgeteilt, dass der Bordstein zur Einmündung der Inneren Brucker Straße zu hoch sei. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, diesen Bordstein ähnlich wie in der Einmündung Raumerstraße/Henkestraße abzuschrägen.

Die Umgestaltung der Goethestraße wurde am 09.12.2012 im UVPA beschlossen. Bestandteil des beschlossenen Gestaltungskonzeptes ist zum einen die Betonung und Bevorrechtigung der tatsächlichen Fußgängerströme mittels durchgängiger Gehwege entlang der Goethestraße im Bereich der Einmündungen Paulistraße (Ost), Helmstraße (Ost+West) sowie der Inneren Brucker Straße (Ost+West). Weiterhin ist auch die durchgehende Bordsteinkante von 2,0 - 3,0 cm ein Element des Gesamtgestaltungskonzeptes.

Unabhängig von dem erst in den vergangenen Jahren baulich umgesetzten Gestaltungskonzept dient diese Kante neben der geordneten und schadlosen Straßenentwässerung auch als Sicherheitshinweis für sehbehinderte Menschen, die um den Übergang zwischen Gehweg und Fahrbahn taktil wahrnehmen zu können, eine 2,0 - 3,0 cm hohe Kante benötigen. Dies wurde auch mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt.

Dem Wunsch nach einer Abschrägung kann daher aus Sicht der Verwaltung aus den oben aufgezeigten Gründen nicht gefolgt werden.


Anlagen:        Protokollauszug