Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag aus der Bürgerinnenversammlung gilt hiermit im
Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und
Art. 23 GeschO als bearbeitet.
Sachbericht
In der
Bürgerinnenversammlung vom 08.11.2011 wurde laut Protokoll Pkt. 2 mitgeteilt,
dass der Bordstein zur Einmündung der Inneren Brucker Straße zu hoch sei.
Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, diesen Bordstein ähnlich wie in der
Einmündung Raumerstraße/Henkestraße abzuschrägen.
Die Umgestaltung
der Goethestraße wurde am 09.12.2012 im UVPA beschlossen. Bestandteil des
beschlossenen Gestaltungskonzeptes ist zum einen die Betonung und Bevorrechtigung
der tatsächlichen Fußgängerströme mittels durchgängiger Gehwege entlang der Goethestraße
im Bereich der Einmündungen Paulistraße (Ost), Helmstraße (Ost+West) sowie der
Inneren Brucker Straße (Ost+West). Weiterhin ist auch die durchgehende
Bordsteinkante von 2,0 - 3,0 cm ein Element des Gesamtgestaltungskonzeptes.
Unabhängig von dem
erst in den vergangenen Jahren baulich umgesetzten Gestaltungskonzept dient
diese Kante neben der geordneten und schadlosen Straßenentwässerung auch als
Sicherheitshinweis für sehbehinderte Menschen, die um den Übergang zwischen Gehweg
und Fahrbahn taktil wahrnehmen zu können, eine 2,0 - 3,0 cm hohe Kante
benötigen. Dies wurde auch mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Dem Wunsch nach einer Abschrägung kann daher aus Sicht der Verwaltung aus den oben aufgezeigten Gründen nicht gefolgt werden.
Anlagen: Protokollauszug