Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für die Errichtung einer Kinderkrippengruppe durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. werden 10 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.
  3. Die Lebenshilfe Erlangen e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
  4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2012.