Betreff
Errichtung einer Kinderkrippengruppe (10 Plätze) in der Georg-Zahn-Tagesstätte, Anderlohrstr. 31, hier: Investitions- und Betriebskostenförderung
Vorlage
512/056/2011
Aktenzeichen
IV/512/VCB T. 1785
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die Errichtung einer Kinderkrippengruppe durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. werden 10 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.
  3. Die Lebenshilfe Erlangen e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
  4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2012.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013

 

jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausbauvorhaben

Die durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. geführte Georg-Zahn-Tagesstätte ist ein schulvorbereitendes Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Es werden mitunter inklusive Betreuungsansätze nach der UN-Konvention zur gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern verfolgt, um ihnen ein Leben in Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu ermöglichen und Benachteiligungen abzubauen. Durch Umbau bzw. Umnutzung bestehender Räumlichkeiten, sowie durch Neubau einer entsprechenden Außenanlage ist durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. als Eigentümer des Gebäudes und Bau- und Betriebsträger geplant, in die Tagesstätte eine Kinderkrippengruppe einzurichten.

Bei einer verfügbaren Netto-Kindnutzfläche von 48,33 qm im Gruppen- und Schlafraum bietet die künftige Krippe Platz für rund 10 Kinder.

Geplanter Baubeginn: Mai 2012

Geplante Inbetriebnahme: September 2012

 

Bedarfseinschätzung

Zum Stichtag 30.06.2011 lebten in Erlangen 2.856 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Für diese können aktuell in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Kindertagespflegeverhältnissen insgesamt 843 Plätze angeboten werden, dies entspricht einer Versorgungsquote von 30,6 %.
Die geplante Einrichtung der Lebenshilfe liegt im Krippenplanungsbezirk D – Zentrum & Nordost. Der Planungsbezirk umfasst die nördliche Erlanger Innenstadt, begrenzt durch die Werner-von-Siemens-Straße im Süden, das Burgberggebiet sowie den Stadtteil Sieglitzhof. Ausgehend von 593 Kindern im Alter von unter drei Jahren zum Stichtag 30.06.2011 ist in den kommenden Jahren von einer leicht sinkenden Kinderzahl dieser Altersgruppe in dem Planungsbezirk auszugehen.

Gegenwärtig können in acht Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Kindertagespflegeverhältnissen zusammen 137 Plätze vorgehalten werden. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 23,1%.

Im Zuge der Bedarfsplanung 2011 wurde für diesen Planungsbezirk ein leicht überdurchschnittlicher Bedarf festgestellt. Eine dem lokalen Bedarf angemessene Versorgungsquote wird danach in einem Korridor von 45-50% angenommen. Auch bei Umsetzung anderer Ausbauvorhaben in diesem Planungsbezirk verbleibt weiterhin eine lokale Bedarfslücke.

Die Erhöhung des Platzangebotes durch 10 neu zu schaffenden Plätze in der Einrichtung der

Lebenshilfe Erlangen ist aus diesem Grund aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten, da sie zur Schaffung eines dem lokalen Bedarf angemessenen Betreuungsangebotes beitragen.

 

Kosten und Finanzierung

Die Baukosten pro Platz betragen 10.698,22 € (KGr. 300, 400, 500, 700).

Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die Baukosten sind angemessen.

Voraussichtliche Finanzierungsübersicht
Georg-Zahn-Tagesstätte

 

Stand 08.11.11 laut Kostenaufstellung vom 07.11.11

 

 

Tatsächl. Kosten

davon zuwendungsfähig

Baukosten

106.982,16 €

106.479,66 €

Ausstattung

15.476,45 €

12.500,00 €

Summe

122.458,61 €

118.979,66 €

staatliche Förderung auf  zuwendungsfähige Baukosten (derzeit 70,4 %*))

74.961,68 €

kommunale Förderung auf zuwendungsfähige Baukosten (50 % der restl. Baukosten)

15.758,99 €

staatliche Ausstattungspauschale

 

12.500,00 €

verbleibende Restkosten beim Träger

 

19.237,94 €

*) derzeitiger Fördersatz; der neue Fördersatz ist für das Jahr 2012, in welchem die staatliche Förderung für das Ausbauvorhaben durch die Regierung voraussichtlich genehmigt wird, noch nicht bekannt

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Voraussichtliche Ausgaben: *)

 

 

Investitionskosten (Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten):

Ca. 104.000,- €)

bei IPNr.: 365D.880

Folgekosten (jährliche Bezuschussung der Betriebskosten):

Ca. 66.500,- €

bei Sachkonto: 530101

 

 

 

Voraussichtliche korrespondierende Einnahmen: *)

Staatliche Investitionskostenförderung

Ca. 75.000,- €*)

bei IPNr.: 365D.880

Jährliche, staatliche Betriebskostenförderung:

Ca. 33.250,- €

bei Sachkonto: 530101

*) in Abhängigkeit von den tatsächlich entstehenden Bau- und Ausstattungskosten

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt
             für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                   für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für das Jahr 2012 erfolgt
                        eine Mittelbereitstellung, für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine Anmeldung zum Haus-
                        halt.

 


Anlagen: