- Für die
Errichtung einer Kinderkrippengruppe durch die Lebenshilfe Erlangen e.V.
werden 10 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Der
Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27
Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.
- Die
Lebenshilfe Erlangen e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den
Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
- Es erfolgt
eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme
im Jahr 2012.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von 0-3 Jahren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013
jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausbauvorhaben
Die durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. geführte Georg-Zahn-Tagesstätte
ist ein schulvorbereitendes Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige
Entwicklung. Es werden mitunter inklusive Betreuungsansätze nach der
UN-Konvention zur gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten
Kindern verfolgt, um ihnen ein Leben in Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu
ermöglichen und Benachteiligungen abzubauen. Durch Umbau bzw. Umnutzung
bestehender Räumlichkeiten, sowie durch Neubau einer entsprechenden Außenanlage
ist durch die Lebenshilfe Erlangen e.V. als Eigentümer des Gebäudes und Bau-
und Betriebsträger geplant, in die Tagesstätte eine Kinderkrippengruppe
einzurichten.
Bei einer verfügbaren Netto-Kindnutzfläche von 48,33 qm im Gruppen- und
Schlafraum bietet die künftige Krippe Platz für rund 10 Kinder.
Geplanter Baubeginn: Mai 2012
Geplante Inbetriebnahme: September 2012
Bedarfseinschätzung
Zum Stichtag 30.06.2011 lebten in Erlangen 2.856 Kinder im Alter von
unter drei Jahren. Für diese können aktuell in Einrichtungen der Jugendhilfe
sowie in Kindertagespflegeverhältnissen insgesamt 843 Plätze angeboten werden,
dies entspricht einer Versorgungsquote von 30,6 %.
Die geplante Einrichtung der Lebenshilfe liegt im Krippenplanungsbezirk D –
Zentrum & Nordost. Der Planungsbezirk umfasst die nördliche Erlanger
Innenstadt, begrenzt durch die Werner-von-Siemens-Straße im Süden, das
Burgberggebiet sowie den Stadtteil Sieglitzhof. Ausgehend von 593 Kindern im
Alter von unter drei Jahren zum Stichtag 30.06.2011 ist in den kommenden Jahren
von einer leicht sinkenden Kinderzahl dieser Altersgruppe in dem Planungsbezirk
auszugehen.
Gegenwärtig können in acht Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in
Kindertagespflegeverhältnissen zusammen 137 Plätze vorgehalten werden. Dies
entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 23,1%.
Im Zuge der Bedarfsplanung 2011 wurde für diesen Planungsbezirk ein
leicht überdurchschnittlicher Bedarf festgestellt. Eine dem lokalen Bedarf
angemessene Versorgungsquote wird danach in einem Korridor von 45-50%
angenommen. Auch bei Umsetzung anderer Ausbauvorhaben in diesem Planungsbezirk
verbleibt weiterhin eine lokale Bedarfslücke.
Die Erhöhung des Platzangebotes durch 10 neu zu schaffenden Plätze in
der Einrichtung der
Lebenshilfe Erlangen ist aus diesem Grund aus bedarfsplanerischer Sicht
zu befürworten, da sie zur Schaffung eines dem lokalen Bedarf angemessenen
Betreuungsangebotes beitragen.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten pro Platz betragen 10.698,22 € (KGr. 300, 400, 500, 700).
Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die
Baukosten sind angemessen.
Voraussichtliche Finanzierungsübersicht |
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Stand 08.11.11 laut Kostenaufstellung vom
07.11.11 |
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Tatsächl. Kosten |
davon zuwendungsfähig |
Baukosten |
106.982,16 € |
106.479,66 € |
Ausstattung |
15.476,45 € |
12.500,00 € |
Summe |
122.458,61 € |
118.979,66 € |
staatliche Förderung auf zuwendungsfähige Baukosten (derzeit 70,4 %*)) |
74.961,68 € |
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kommunale Förderung auf zuwendungsfähige
Baukosten (50 % der restl. Baukosten) |
15.758,99 € |
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staatliche Ausstattungspauschale |
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12.500,00 € |
verbleibende Restkosten beim Träger |
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19.237,94 € |
*) derzeitiger Fördersatz; der neue Fördersatz
ist für das Jahr 2012, in welchem die staatliche Förderung für das
Ausbauvorhaben durch die Regierung voraussichtlich genehmigt wird, noch nicht
bekannt |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Voraussichtliche
Ausgaben: *) |
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Investitionskosten
(Zuschuss zu den Bau- und
Ausstattungskosten): |
Ca. 104.000,- €) |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Folgekosten
(jährliche Bezuschussung der Betriebskosten): |
Ca. 66.500,- € |
bei
Sachkonto: 530101 |
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Voraussichtliche
korrespondierende Einnahmen: *) |
||
Staatliche
Investitionskostenförderung |
Ca.
75.000,- €*) |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Jährliche,
staatliche Betriebskostenförderung: |
Ca.
33.250,- € |
bei
Sachkonto: 530101 |
*) in Abhängigkeit von den tatsächlich
entstehenden Bau- und Ausstattungskosten |
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Betriebskostenbezuschussung sind nicht
vorhanden; für das Jahr 2012 erfolgt
eine
Mittelbereitstellung, für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine Anmeldung zum Haus-
halt.
Anlagen: