Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Betriebskosten nach BayKiBiG für alle Kinder in der geplanten Kindertageseinrichtung der Siemens AG gefördert, sofern die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in Erlangen haben.