Sitzung: 18.10.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 31/134/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1504) vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, und die Systembetreiber aufzufordern, eine konkrete Aussage über die Höhe des „angemessenen Entgelts“ für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen zu machen.