Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1504) vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, und die Systembetreiber aufzufordern, eine konkrete Aussage über die Höhe des „angemessenen Entgelts“ für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen zu machen.