Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

1. Für das Bauvorhaben kann abweichend von der Richtzahlenliste eine Einzelfallregelung nach § 2 Abs. 5 der Stellplatzsatzung getroffen werden. Es ist entsprechend des Vorschlags der Verwaltung zu verfahren.

 

2. Der Ablösung von maximal 17 Stellplätzen wird zugestimmt.