Sitzung: 27.09.2011 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 63/164/2011
Ergebnis/Beschluss:
1. Für das Bauvorhaben kann abweichend von der Richtzahlenliste eine Einzelfallregelung nach § 2 Abs. 5 der Stellplatzsatzung getroffen werden. Es ist entsprechend des Vorschlags der Verwaltung zu verfahren.
2. Der Ablösung von maximal 17 Stellplätzen wird zugestimmt.