Sitzung: 01.02.2011 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Zusatz: -Protokollvermerk-
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 63/129/2011
Ergebnis/Beschluss:
Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden nicht befürwortet.
Protokollvermerk:
Die Stadträte Wening und Könnecke betonen, dass eine Befreiung von den Baugrenzen für ein Passivhaus als Sonderfall möglich sein sollte.
Herr Stadtrat Könnecke stellt sodann den Antrag, der geforderten Begrenzung der Wandhöhe auf 6,00 m zuzustimmen und gleichzeitig eine Befreiung für die
Überschreitung der Baugrenze um 30 cm zu befürworten.
Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.