Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplans 409 – II. BA liegt der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Zug-Nr. 32. Der vorhandene Weg wird durch das Nahversorgungszentrum überbaut werden. Der Weg ist deshalb gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Voraussetzung für die Einziehung ist, dass der Weg seine Verkehrsbedeutung endgültig verloren hat. Dies begründet sich darin, dass alle anliegenden landwirtschaftlichen Flächen über die Häuslinger Straße erschlossen sind. Lediglich ein Grundstück ist über die Häuslinger Straße nicht erreichbar. Die Zufahrt zu diesem wird durch die Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes seitens der Stadt Erlangen gewährleistet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die derzeit landwirtschaftlichen Flächen im Zuge der Erweiterung des Entwicklungsgebietes West bebaut werden sollen. Die Verhandlungen für den Ankauf durch die Stadt Erlangen werden derzeit geführt. Insofern ist die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung zeitlich begrenzt.