Im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplans 409 – II. BA liegt der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Zug-Nr. 32. Der vorhandene Weg wird durch das Nahversorgungszentrum überbaut werden. Der Weg ist deshalb gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Voraussetzung für die Einziehung ist, dass der Weg seine Verkehrsbedeutung endgültig verloren hat. Dies begründet sich darin, dass alle anliegenden landwirtschaftlichen Flächen über die Häuslinger Straße erschlossen sind. Lediglich ein Grundstück ist über die Häuslinger Straße nicht erreichbar. Die Zufahrt zu diesem wird durch die Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes seitens der Stadt Erlangen gewährleistet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die derzeit landwirtschaftlichen Flächen im Zuge der Erweiterung des Entwicklungsgebietes West bebaut werden sollen. Die Verhandlungen für den Ankauf durch die Stadt Erlangen werden derzeit geführt. Insofern ist die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung zeitlich begrenzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Zug-Nr. 32 wird eingezogen, da er seine Verkehrsbedeutung endgültig verloren hat.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung des Weges ist vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 wird der vorgenannte Weg eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 3 Pläne