Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

§ 6 Abs. 3 der DVLoB erhält mit Wirkung zum 01.10.2011 folgende Fassung:

„Die Gewährung erfolgt an höchstens 5 v. H. der im Tarifbereich Beschäftigten je Referat, bezogen auf einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Vergabe erfolgt durch die Referatsleitung. Die Betriebliche Kommission kann pro Jahr bis zu fünf Tarifbeschäftigten eine vorgezogene Stufenvorrückung außerhalb dieser Quotierung gewähren. Diese Vergabe erfolgt auf Antrag der Referatsleitung.“