Betreff
Änderung der Dienstvereinbarung über die leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Erlangen (DVLoB) - Vorgezogene Stufenvorrückung, Haushaltskonsolidierung: KGSt-Gutachten vom 08.01.2010, Nr. 11.7, Vorschlag 24
Vorlage
11/018/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

§ 6 Abs. 3 der DVLoB erhält mit Wirkung zum 01.10.2011 folgende Fassung:

„Die Gewährung erfolgt an höchstens 5 v. H. der im Tarifbereich Beschäftigten je Referat, bezogen auf einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Vergabe erfolgt durch die Referatsleitung. Die Betriebliche Kommission kann pro Jahr bis zu fünf Tarifbeschäftigten eine vorgezogene Stufenvorrückung außerhalb dieser Quotierung gewähren. Diese Vergabe erfolgt auf Antrag der Referatsleitung.“


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorgezogene Stufenvorrückung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD ist eines von drei Werkzeugen der monetären Leistungsanerkennung für Tarifbeschäftigte bei der Stadt Erlangen. Die beiden weiteren Instrumente sind die Leistungsprämie nach § 18 TVöD und die zusätzliche Leistungsprämie für Tarifbeschäftigte nach Stadtratsbeschluss vom 26.03.2009.

Grundsätzlich verbleibt jeder Beschäftigte im Rahmen seiner Entgeltgruppe für einen festgelegten Zeitraum in seiner Entgeltstufe: Ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2, drei Jahre in Stufe 3 usf. Grundsätzlich dauert es somit 16 Jahre, bis ein Beschäftigter die Stufe 6 (=Endstufe) seiner Entgeltgruppe erreicht hat. Hier wird deutlich, dass es sich bei Veränderung der Stufenlaufzeiten um eine langfristig wirksame Maßnahme mit dauerhafter Gehaltsauswirkung handelt, im Gegensatz zu einer einmaligen Zulage oder Prämie. Die durchschnittliche Laufzeit einer vorgezogenen Stufenvorrückung beträgt bei der Stadt Erlangen 19,5 Monate. Während dieser Laufzeit hat die/der betroffene Beschäftigte einen finanziellen Vorteil von durchschnittlich 171,64 € brutto je Monat. Die Leistungsprämien nach § 18 TVöD und die übertariflichen Zusatzprämien nach Stadtratsbeschluss vom 26.03.2009 sind Anreizsysteme, während die vorgezogene Stufenvorrückung nach § 17 Abs. 2 TVöD ein wirkungsvolles Personalentwicklungssystem ist.

 

Das KGSt-Gutachten vom 08.01.2010, Nr. 11.7, Vorschlag 24 sieht die Streichung der vorgezogenen Zusatzprämien vor.

Personalrat und Personal- und Organisationsamt sind sich hingegen darin einig, das Personalentwicklungsinstrument vom Grundsatz her beizubehalten und mit der Absenkung der Vergabequote von 15% auf 5% dennoch einen effektiven Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Durch Beibehaltung dieses Instruments soll insbesondere im Hinblick auf die anhaltende Leistungsverdichtung auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Leistungsträger unter den Beschäftigten zu honorieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Änderung der DVLoB in folgenden Punkten:

·         Absenkung der Vergabequote von 15% auf 5%

·         Schaffung von fünf Vergabemöglichkeiten pro Jahr, welche auf Antrag von der Betrieblichen Kommission vergeben werden: Damit können Ungleichbehandlungseffekte abgefangen werden. Anwendungsbeispiel: Eine Dienststelle hat die Quote im Jahr 1 bereits ausgeschöpft und möchte jedoch im Jahr 3 eine Stufenvorrückung an einen Leistungsträger vergeben, der erst seit kurzem in der Dienststelle beschäftigt ist.

·         Vergabeverantwortung haben künftig die Referatsleitungen: Rundungsfehler bei geringen Quoten führen zu Ungerechtigkeiten. Bei Belassung der Vergabeverantwortung auf Amtsebene würden sich beispielsweise die 27 Beschäftigten eines Amtes ebenso wie die 12 Beschäftigten eines anderen Amtes genau eine Vergabemöglichkeit teilen.

·         Eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern entfällt. Diese ist weder vom TVöD vorgesehen, noch kennt die die neue Abrechnungssoftware LOGA eine solche.

·         Die Umsetzung der Maßnahme soll bereits zum 01.10.2011 greifen: Die KGSt schlägt eine Einsparung bei diesem Instrument der Leistungsorientierung eigentlich erst zum Jahr 2012 vor. Aufgrund des zum 30.09.2011 endenden Quotierungszeitraumes von vier Jahren, ist eine vorgezogene Umsetzung der Einsparung sachgerecht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Das Personal- und Organisationsamt hat die vorgeschlagenen Änderungen der DVLoB  gemeinsam mit dem Personalrat entwickelt.

 

 

1.        4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

2.      Folgende Tabelle verdeutlicht die hochgerechneten Einspareffekte:

3.       

4.       

5.      Die Berechnung beruht auf der Vergabepraxis und dem Beschäftigtengefüge des Zeitraumes vom 01.07.2007 bis zum 01.10.2010. Die Quotenausschöpfung fällt bei Senkung der Vergabequote sicher höher aus. Deshalb wurde der bisherigen Vergabepraxis eine Quotenausschöpfung von 80% geschätzt. Die konkrete Nutzung dieses Instruments der Leistungsorientierung unter geänderten Rahmenbedingungen kann nicht abgesehen werden.

 

 

Investitionskosten:

bei HHSt.

Sachkosten:

bei HHSt.

Personalkosten (brutto):

-55.000 € bis -180.000 €
(je nach Quotenausschöpfung)

bei HHSt.

Folgekosten[i]:

bei HHSt.

Korrespondierende Einnahmen

bei HHSt.

Weitere Ressourcen

 

Haushaltsmittel [ii] sind auf HHSt. bzw. im Budget vorhanden!

 



 

[ii] Die Kämmerei ist immer zu beteiligen, falls zusätzliche Haushaltsmittel im laufenden Jahr oder folgenden Haushaltsplanjahr notwendig werden.
Das Personal- und Organisationsamt ist immer zu informieren, falls zusätzliche Planstellen erforderlich sein werden.

 

[ii] Falls Kosten/ Folgekosten für das folgende Haushaltsplanjahr oder weitere Haushaltsplanjahre anfallen, ist über 12.000 Euro ein HFPA-Beschluss bzw.über 300.000 Euro ein Stadtratsbeschluss notwendig. (z.B. Beschluss über einen jährlichen Zuschuss von 2009 – 2012)

 

[ii] Das Fachamt wird beauftragt die notwendigen Sach- und Personalresourcen bei den Ämtern 11 und 20 zu beantragen:

Falls im Haushaltsplanjahr notwendige Planstellen für die Massnahme nicht zur Verfügung stehen, sind die Planstellen beim Personal- und Organisationsamt an- bzw.nachzumelden