Betreff
Zuschusserhöhung für die Umweltstation Jugendfarm Erlangen e. V., Spardorfer Str. 82, Erlangen;
Aufhebung einer durch den Stadtrat veranlassten Sperre
Vorlage
510/099/2023
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

1. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel auf Basis einer schlüssigen Einnahmen-/
    Ausgabenübersicht wird bestätigt.

2. Die Sperre in Höhe von 20.000 € im Sachmittelbudget des Stadtjugendamtes an der Kosten-
    stelle 516090, Kostenträger 36250010 und Sachkonto 530101 wird hiermit aufgehoben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Finanzierung der gestiegenen Personalkosten der Umweltstation Jugendfarm Erlangen e.V.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Umweltstation Jugendfarm Erlangen e.V. ist eine Bildungseinrichtung und Träger der freien Jugendhilfe. Das Stadtjugendamt Erlangen unterstützt die offene Kinder- und Jugendarbeit der Jugendfarm mit einem jährlichen Personalkostenzuschuss von 74.800 € und einen Mietnebenkostenzuschuss von jährlich 2.800 €. Im Haushalt 2023 wurde die dauerhafte Erhöhung des Personalkostenzuschusses um 20.000 € beschlossen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Jugendfarm die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachweist und eine schlüssige Bilanz vorlegt.

     

      Nachdem zwischenzeitlich die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden, kann die Sperre aufgehoben und der Zuschuss ausgezahlt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aufhebung der vom Stadtrat am 12.01.2023 veranlassten Sperre in Höhe von 20.000 € an der Kostenstelle 516090, Kostenträger 36250010 und Sachkonto 530101.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

20.000 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  516090 / 36250010 / 530101       

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: