hier: Bebauungsplanersetzender Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB
Die Erschließungsanlagen in der Housing Area im Bereich der Schenkstraße und Johann-Kalb-Straße (Anlage 1 und 2) entsprechen den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und können auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahre 2014 hat die GEWOBAU
einen Realisierungswettbewerb „Wohnquartier Johann-Kalb-Straße / Schenkstraße
in Erlangen“ ausgelobt. Die Aufgabenbeschreibung sah neben der städtebaulichen
Nachverdichtung, die mittlerweile größtenteils baulich umgesetzt ist, auch die
Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes durch Aufwertung der Freiflächen und
Aufhebung der Monofunktionalität der Erschließungsflächen vor.
Die Housing Area befindet sich
im Soziale Stadt-Gebiet Erlangen-Südost. Das Integrierte Städte-bauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) Erlangen-Südost definierte das Projekt
„Modernisierung, neuer Wohnraum und Wohnumfeldverbesserung Housing‐Area“ als eines
der wichtigen Schlüs-selprojekte im Handlungsfeld Gebäude und Wohnen.
Vor diesem Hintergrund wurde
die Verwaltung mit Beschluss Nr. 610.3/092/2020 vom 19.05.2020 beauftragt, die
erforderlichen Planungsleistungen zur Neugestaltung der entsprechenden
öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich Housing Area zu vergeben. Auf Grundlage
des UVPA-Beschlusses Nr. 610.3/045/2022 zur Vorplanung der Umgestaltung der
öffentlichen Straßenräume in der Housing Area vom 17.05.2022 wurde die
Entwurfsplanung der Erschließungsanlage mittlerweile erstellt (Anlage 2). Die
Vorlage zum Beschluss der Entwurfsplanung nach DA Bau wurde mit der
Vorlagennummer 66/170/2023 am 18.04.2023 in die Sitzung des BWA eingebracht.
Es ist nun Gegenstand der
vorliegenden Beschlussvorlage, einen bebauungsplanersetzenden Beschluss nach §
125 Abs. 2 BauGB über diese Erschließungsanlagen zu fassen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt
die Herstellung von Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraus. Im
vorliegenden Fall befindet sich der Bereich der geplanten Erschließungsmaßnahme
jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Liegt ein Bebauungsplan
nicht vor, so ist gemäß § 125 Abs. 2 BauGB ein bebauungsplanersetzender
Beschluss dahingehend zu fassen, dass die endgültig herzustellende
Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen
entspricht. Dies beinhaltet die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.
Der bebauungsplanersetzende Beschluss
gemäß § 125 Abs. 2 BauGB bildet ferner auch die Grundlage für die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen.
3. Abwägungsrelevante Belange
Ziele der Raumordnung gemäß
§ 1 Abs. 4 BauGB
Aufgrund der bereits im Bestand vorhandenen Nutzungen werden Belange der Raumordnung durch die Maßnahme nicht berührt.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind im Flächennutzungsplan 2003 der Stadt Erlangen beachtet. Das an die Erschließungsmaßnahme angrenzende Gebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die geplanten Erschließungsmaßnahmen dienen der gesicherten Erschließung dieser Nutzungen als auch der Wohnumfeldverbesserung des Quartiers.
Allgemeine Planungsgebote gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauGB
Entgegenstehende Belange des Katalogs sind nicht ersichtlich.
Die Baumaßnahme trägt einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dahingehend Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erschließung und Ver- und Entsorgung
der Anliegergrundstücke langfristig gesichert wird. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen und den vorgegebenen Planungszielen entstand die Grundidee eines durchgrünten, verkehrsberuhigten Bereichs mit hoher Aufenthaltsqualität. Als bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind zum einen Verschwenkungen, zum anderen wechselnde Breiten, die den Begegnungsverkehr auf einzelne Bereiche beschränken, vorgesehen. Im Plangebiet sollen 35 neue Baumstandorte neu geschaffen werden. Zusätzlich entstehende Grünflächen werden mit Sträuchern, Bodendeckern, Staudenpflanzungen, Blühwiesen oder Landschaftsrasen bepflanzt, womit auch den Belangen des Umwelt- und Klimaschutzes Rechnung getragen wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Erste
Öffentlichkeitsbeteiligung (27.07.2021)
Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung „Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume im Bereich der Housing Area“ wurden die Anwohner*innen und Vertreter*innen der anliegenden Institutionen und Einrichtungen in das Stadtteilhaus „Treffpunkt Röthelheimpark“ eingeladen. Als Ergebnis ließ sich festhalten, dass die grundsätzliche Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums von einem Großteil der Anwesenden begrüßt wurde.
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung (26.10.2021)
Bei der zweiten Beteiligung kam die interessierte Öffentlichkeit zusammen, um sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren und auszutauschen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Beteiligung wurden zwei Planungsvarianten entwickelt und vorgestellt. Nach der Vorstellung der Varianten, wurde die Möglichkeit gegeben die Varianten zu diskutieren und weitere Ideen einzubringen. Im Ergebnis fand die Variante „Gleichberechtigter Straßenraum“ und die Ausbildung eines verkehrsberuhigten Bereichs breite Zustimmung.
Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse und in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachämtern wurde die Planung fortlaufend weiterentwickelt und optimiert. Im aktuellen Sachstand der vorliegenden Entwurfsplanung (Anlage 2) steht somit ein möglichst grüner und klimaangepasster Straßenraum mit hoher Aufenthaltsqualität im Vordergrund.
Fazit
Die in der Anlage 1 und 2 dargestellten Erschließungsanlagen entsprechen den in § 1 Abs. 4 bis 7
BauGB formulierten Anforderungen und können somit hergestellt werden. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Umgriff
2. Entwurfsplanung der Erschließungsanlagen