Betreff
Antrag der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Kriegenbrunn zum Thema Fluglärm
Vorlage
31/186/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Fluglärm in der Nacht, durch Flugbewegungen, die im Zusammenhang mit dem Flughafen Nürnberg stehen, soweit wie möglich reduziert wird.

Der Fluglärmbeauftragte des Luftamtes Nordbayern wird in der nächsten Sitzung des UVPA die Hintergründe und Lärmeffekte der verschiedenen Abflugverfahren (u.a. auch RODIS-1K) erläutern.

In dieser Sitzung kann auch der Vorschlag zur Zurückverlegung der Abflugroute auf die „RODIS-1K“-Route thematisiert werden.

Der Antrag zu Nr. 8 aus dem Protokoll der Bürgerversammlung (s. Anlage) für das Versammlungsgebiet Kriegenbrunn ist damit behandelt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Ziel ist es die Bevölkerung der Stadt Erlangen vor schädlichen Lärmbelästigungen durch den Flugverkehr des Albrecht-Dürer-Flughafens zu schützen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Am 06.12.2022 wurde im Stadtrat bereits gemäß dem Antrag Nr. 301/2022 der SPD-Fraktion beschlossen, den Fluglärmbeauftragte des Luftamtes Nordbayern, Herr Reiner Lux, zum nächstmöglichen Termin in den UVPA eingeladen.

Durch Beratung mit dem Fluglärmbeauftragten und Vorstellen der aktuellen Belastung der Bevölkerung soll eine Verbesserung der Fluglärmsituation für die betroffenen Stadtteile erreicht werden.

Gleichzeitig mit dem Fluglärmbeauftragten wurde auch der Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH Herr Dr. Hupe eingeladen.

Beide haben ihr Kommen für die Sitzung am 16.05.2023 ab 17.00 Uhr zugesagt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: