Die
Stadt Erlangen setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Fluglärm in der Nacht,
durch Flugbewegungen, die im Zusammenhang mit dem Flughafen Nürnberg stehen,
soweit wie möglich reduziert wird.
Der
Fluglärmbeauftragte des Luftamtes Nordbayern wird in der nächsten Sitzung des
UVPA die Hintergründe und Lärmeffekte der verschiedenen Abflugverfahren (u.a.
auch RODIS-1K) erläutern.
In
dieser Sitzung kann auch der Vorschlag zur Zurückverlegung der Abflugroute auf
die „RODIS-1K“-Route thematisiert werden.
Der Antrag zu Nr. 8 aus dem
Protokoll der Bürgerversammlung (s. Anlage) für das Versammlungsgebiet
Kriegenbrunn ist damit behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es die Bevölkerung der Stadt
Erlangen vor schädlichen Lärmbelästigungen durch den Flugverkehr des
Albrecht-Dürer-Flughafens zu schützen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Am 06.12.2022 wurde im Stadtrat bereits gemäß dem
Antrag Nr. 301/2022 der SPD-Fraktion beschlossen, den Fluglärmbeauftragte des
Luftamtes Nordbayern, Herr Reiner Lux, zum nächstmöglichen Termin in den UVPA
eingeladen.
Durch Beratung mit dem Fluglärmbeauftragten und
Vorstellen der aktuellen Belastung der Bevölkerung soll eine Verbesserung der
Fluglärmsituation für die betroffenen Stadtteile erreicht werden.
Gleichzeitig mit dem Fluglärmbeauftragten wurde auch
der Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH Herr Dr. Hupe eingeladen.
Beide haben ihr Kommen für die Sitzung am 16.05.2023
ab 17.00 Uhr zugesagt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: