Die Stadt Erlangen gibt folgende Stellungnahme ab:
Die Stadt Erlangen lehnt die weitere Etablierung des Einzelhandelsstandortes Fürth /Steinach aufgrund der nicht integrierten Lage und der mit dem Gesamtstandort verbundenen negativen Auswirkungen auf die zentralörtliche Funktion Erlangens als Teil der gemeinsamen Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach weiterhin ab. Daher wird die Ansiedlung eines Fahrradfachmarktes an diesem Standort kritisch gesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hinweise in Abschnitt 3.2 in das Beteiligungsverfahren der Stadt Fürth zur Nutzungsänderung des bestehenden Möbelmarktes Sconto zu einem Fahrradfachmarkt einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Städtebauliche, einzelhandelsrelevante und verkehrliche Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen wurde um Stellungnahme zur geplanten Nutzungsänderung eines Möbelmarktes zu einem Fahrradfachmarkt in Fürth/Steinach gebeten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Beschreibung
des Vorhabens
Der Stadt Fürth liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des
ehemaligen Sconto- Möbeldiscounters im Einrichtungszentrum
Fürth/Steinach vor. Geplant ist, die
komplette Verkaufsfläche des Sconto-Möbeldiscounters in Höhe von rund 7.000 m²
für einen Fahrradfachmarkt zu nutzen. Im Einzelnen sieht das Konzept folgende
Sortimente vor:
Sortiment |
Verkaufsfläche in m² |
Einstufung nach Sortimentsliste der Stadt
Erlangen |
Fahrräder-
und Fahrradzubehör |
4.771 |
Nicht
zentrenrelevant (Sportgroßgeräte) |
Textilien |
300 |
Zentrenrelevant
(Sportbekleidung) |
Taschen |
46 |
Zentrenrelevant |
Nahrungsergänzung |
8 |
Zentrenrelevant |
Kassenzone |
101 |
|
Wartezone,
Wege, Windfang, Fahrradteststrecke etc. |
1.793 |
|
Gesamtverkaufsfläche |
7.019 |
|
Lage des Vorhabens
Das Vorhaben liegt im nördlichen Stadtgebiet von Fürth an der Autobahn A 73, 2,5 km südlich der Stadtgrenze und ca. 8 km vom Stadtzentrum Erlangen entfernt (siehe Anlage 1). Direkt angrenzend befinden sich derzeit der Möbelanbieter Höffner und Teppich Kibek. Bei dem Standort handelt es sich um einen städtebaulich nicht integrierten Standort.
Bau- und Planungsrecht
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 390 der Stadt Fürth.
Die Stadt Erlangen wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 390 der Stadt Fürth mehrfach beteiligt und hat der Aufstellung des Bebauungsplans nicht zugestimmt, weil
· mit der Realisierung des Einrichtungshauses der Firma Höffner sowie des Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Funktion Erlangens als Teil des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen und deren Weiterentwicklung durch den voraussichtlichen Kaufkraftabfluss zu erwarten waren;
· der Standort des Vorhabens nur bedingt städtebaulich integriert ist;
· die zwei Einzelhandelsgroßprojekte eine weitere Verkehrszunahme auf der BAB A73 induzieren.
Die Anregungen der Stadt Erlangen wurden zurückgewiesen. Der Bebauungsplan ist seit 30.01.2013 rechtskräftig.
Der Standort des geplanten Fahrradfachmarktes liegt im Bebauungsplan Nr. 390 im Sondergebiet SO 2. Dieses dient laut textlicher Festsetzung zur Unterbringung eines Einzelhandelsbetriebs mit der Zweckbestimmung Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt mit einer max. Verkaufsfläche von 13.000 m². Des Weiteren werden explizit die zulässigen innenstadtrelevanten Sortimente aufgeführt: Elektrogeräte, Leuchten, Elektrozubehör, Schnittblumen und Gestecke, Topfpflanzen, Balkon- und Beetpflanzen, Zooartikel, Tiernahrung und -bedarf, Sämereien und Zwiebeln.
Dementsprechend bleibt die geplante Nutzungsänderung zwar im Rahmen der
zulässigen Verkaufsfläche, widerspricht aber sowohl dem zulässigen Kern- als
auch Randsortiment.
Zur Klärung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit wurde seitens des Vorhabenträgers ein
Antrag auf Vorbescheid bei der Stadt Fürth eingereicht. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 390 hinsichtlich der Art der Nutzung (Fahrradfachmarkt
anstatt eines Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes) wurde durch die Stadt Fürth
mit Schreiben vom 26.09.2022 zugestimmt. Begründet wurde dies u.a. damit, dass
nachbarliche Belange (Einzelhandelsstandorte der Nachbarkommunen) im Rahmen der
vorliegenden Auswirkungsanalyse untersucht und gewürdigt wurden. Aufgrund des
vom Gutachter gezogenen Fazits wurde davon ausgegangen, dass die Abweichung
auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist.
Die beantragte Verkaufsfläche liegt im
Vorbescheid abweichend von dem nun vorliegenden Bauantrag bei 6.000 m².
Einordnung gemäß
Städtebaulichem Einzelhandelskonzept der Stadt Erlangen
Das Kernsortiment Fahrräder und Fahrradzubehör ist gemäß Erlanger
Sortimentsliste als nicht zentrenrelevant eingestuft. Im städtebaulichen
Einzelhandelskonzept der Stadt Erlangen wird hierzu ausgeführt:
„Letzt genannte Sortimente
werden derzeit zwar z. T. in der Innenstadt angeboten (v. a. Fahrräder und in
Form von Randsortimenten bzw. Aktionsware), vor dem Hintergrund des
Sortimentscharakters, der insgesamt geringen Bedeutung für die Erlanger
Innenstadt und der generellen Markt- und Standortentwicklung in diesen Branchen
(zunehmend Verkauf in flächenintensiven Fachmarktkonzepten mit einem erhöhten
Bedarf an Verkaufs- und Stellplatzfläche) sollen diese Branchen in Erlangen
zukünftig auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden
können. So sind insbesondere Sportgroßgeräte wie Surfboards, Boote oder
Fahrräder und Campingartikel (z. B. Zelte) in aller Regel nicht für den
innenstadttypischen „Handtascheneinkauf“ geeignet.“
Prognostizierte
Auswirkungen auf die Stadt Erlangen
Zu den Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung zu einem
Fahrradfachmarkt liegt dem Bauantrag eine Auswirkungsanalyse der GMA aus
Oktober 2022 bei. Hier werden zu den Auswirkungen auf die Stadt Erlangen
folgende Kernaussagen getroffen:
Insgesamt sind in Erlangen 18 Fahrradhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 2.530 m² ansässig. Hiervon sind 6 Betriebe mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 650 m² in der Erlangener Innenstadt ansässig. Laut
Gutachter werden hauptsächlich sog. Systemwettbewerber von Umsatzumverteilungen
betroffen sein, d.h. größere Fahrradfachmärkte werden eher betroffen sein als kleinere
Spezialanbieter und Fachbetriebe.
Grundsätzlich wird die Einschätzung von der Verwaltung der Stadt
Erlangen geteilt, dass spezialisierte Erlangener Fachgeschäfte in geringerem
Ausmaß von den Umsatzumverteilungen betroffen sind als großflächige Fahrradfachmärkte.
In der Summe geht das Gutachten von Umverteilungen aus Erlangen von rund
10% und aus der Erlangener Innenstadt von 5-8% aus.
Trotz der vorhandenen methodischen Unschärfen (siehe 3.2), ist diese
Größenordnung hinzunehmen, zumal das Planungsrecht keinen Konkurrenzschutz für
bestehende Betriebe vorsieht. Da die Erlanger Sortimentsliste das Sortiment
Fahrräder als nicht zentrenrelevant einstuft, kann kein städtebaulicher
Schutzbedarf abgeleitet werden.
3.2 Stellungnahme
der Stadt Erlangen
Die Stadt Erlangen lehnt die weitere Etablierung des Einzelhandelsstandortes Fürth /Steinach aufgrund der nicht integrierten Lage und der mit dem Gesamtstandort verbundenen negativen Auswirkungen auf die zentralörtliche Funktion Erlangens als Teil der gemeinsamen Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach weiterhin ab. Daher wird die Ansiedlung eines Fahrradfachmarktes an diesem Standort kritisch gesehen.
Aus Sicht der Stadt Erlangen sind zudem folgende Punkte zu hinterfragen:
·
Einzugsbereich:
Im Rahmen des Gutachtens wurde auf eine eigene Prognose des Einzugsbereichs
verzichtet. Anstelle dessen wurden die Daten des Bestandseinzugsgebiets von
Sconto zugrunde gelegt. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Stadt Erlangen
fraglich. Da es sich um eine Sortimentsänderung und damit auch um andere das
Einzugsgebiet begrenzende Wettbewerber handelt, wird empfohlen, das
Einzugsgebiet mithilfe anerkannter Prognoseverfahren zu berechnen.
Dies ist sinnvoll, da der Abgrenzung des Einzugsgebiets eine wesentliche
Bedeutung zur Beurteilung des Vorhabens zukommt. In der Konsequenz kann dies
auch zu gegenüber dem jetzigen Ergebnis abweichenden Umverteilungswerten aus
dem Stadtgebiet der Stadt Erlangen führen.
·
Laut
Struktur- und Marktdaten des Einzelhandels 2020 (StMWi Bayern) liegt die
Raumleistung bei Fahrradfachmärkten mit rund 1.000 m² Verkaufsfläche zwischen
2.100 €/m² und 2.900 €/m². Im Rahmen der Umsatzprognose des Fahrradfachmarktes
in Fürth wird eine unterdurchschnittliche Raumleistung von 1.850 m² erwartet.
Dies wird einerseits mit dem hohen Anteil an Nebenflächen (u.a. die
Fahrradteststrecken) und andererseits mit der Zweigeschossigkeit begründet.
Dennoch bitten wir im Sinne eines Worst-Case-Szenarios zumindest eine
durchschnittliche Raumleistung für die Gesamtverkaufsfläche zugrunde zu legen
und die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Stadt Erlangen
darzustellen.
· Das Sortiment Fahrräder und Fahrradzubehör widerspricht h.E. den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 390 der Stadt Fürth ebenso wie das zulässige zentrenrelevante Randsortiment. Da es sich hier um ein Sondergebiet mit klar definierten Sortimentsfestsetzungen handelt, ist aus Sicht der Stadt Erlangen zu prüfen, ob die Baugenehmigung im Wege der Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden kann bzw. ob eine Abweichung von der Sortimentsfestsetzung die Grundzüge der Planung berührt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan