hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
1.
Die Stadt Erlangen gibt eine Stellungnahme wie folgt ab:
Die Stadt Erlangen stimmt der
Planung unter der Voraussetzung, dass die im Abschnitt 3.3 genannten Punkte und
Hinweise in die weitere Planung aufgenommen, berücksichtigt und nachgearbeitet
werden, grundsätzlich zu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal bei Erlangen – Dechsendorf abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Die bestehende Brücke wurde im Jahr 1968 errichtet. Für die Vorspannung
des Bauwerks in Längs- und Querrichtung wurde sogenannter Sigma-Spannstahl
verwendet, bei dem die Gefahr von plötzlichem Versagen von einzelnen bzw.
mehreren Spanngliedern durch Spannungsrisskorrosion besteht. Auch insgesamt
weist das Bauwerk einen schlechten baulichen Zustand auf, so dass im Jahr 2012
bei einer Besprechung mit der Obersten Baubehörde, der Regierung von
Mittelfranken und dem Staatliche Bauamt Nürnberg entschieden wurde, das
bestehende Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen.
Gegenstand der Planung ist der Ersatzneubau
der Brücke über den Main-Donau-Kanal im Zuge der Staatsstraße 2240 sowie die
Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges im Bereich des Erlanger
Stadtteils Dechsendorf. Durch die Baumaßnahme werden Anpassungen an der
Anschlussstelle „Am Europakanal“ sowie an der Gemeindeverbindungsstraße „Am
Europakanal“ und am Anschluss der neuen Straßentrasse an die bestehende
Staatsstraße erforderlich. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des Main-Donau-Kanals bei
Abschnitt 280 Station 2,069 und endet ca. 400 m östlich des Main-Donau-Kanals
bei Abschnitt 280 Station 3,278 kurz vor der Grenze zu Alterlangen. Sie
erstreckt sich somit auf einer Länge von ca. 1,2 km (siehe Anlagen 1 und 2).
Die Staatsstraße 2240 beginnt an der
Bundesstraße 470 bei Gremsdorf und führt über Erlangen - Eschenau - Lauf a. d.
Pegnitz - Altdorf bei Nürnberg - Neumarkt i. d. Oberpfalz zur Staatsstraße 2235
bei Utzenhofen. Das Planungsgebiet befindet sich im Westen der Stadt Erlangen.
Die Staatsstraße 2240 verbindet im Planungsbereich die beiden Erlanger
Stadtteile Dechsendorf und Alterlangen und ist in die Verbindungsfunktionsstufe
III nach der RIN einzustufen. Durch die Baumaßnahme ergeben sich keine grundlegenden Änderungen an der
Verkehrs- und Streckencharakteristik, da die neue Trasse nur geringfügig von
der Bestandstrasse abweicht.
Das bestehende Brückenbauwerk über den Main-Donau-Kanal wird
abgebrochen und durch eine neue Stabbogenbrücke ca. 4 m südlich ersetzt. Der
Überbau wird als einfeldrige, stählerne Stabbogenverbundkonstruktion mit einer
0,5 m höheren lichten Weite wie im Bestand hergestellt. Die Unterbauten
inklusive Tiefgründung können neben dem bestehenden Brückenbauwerk ohne größere
Verkehrseinschränkungen errichtet werden.
Bei den Geh- und Radwegen wird die auf der Nordwestseite Richtung Heusteg bestehende Unterführung mittels Wellstahlrohrdurchlass abgebrochen und durch ein neues Einfeldrahmenbauwerk mit einer lichten Weite von 4 m und einer lichten Höhe von 3 m ersetzt.
Um eine höhenfreie Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen, wird im Zuge der Baumaßnahme eine neue Geh- und Radwegunterführung errichtet. Das Bauwerk wird als Einfeldrahmenbauwerk mit einer lichten Weite von 5 m und einer lichten Höhe von 3 m konzipiert.
3.2 Verfahren
Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat bei der
Regierung von Mittelfranken für den Ersatzneubau der Brücke über den
Main-Donau-Kanal die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für
das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 37 BayStrWG.
Die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren lagen vom 27.10.2022 bis 28.11.2022 öffentlich bei
den betroffenen Gemeinden aus und wurden im Internet zugänglich gemacht.
Im Bestand liegt
die Baulast für die Main-Donau-Kanal-Brücke und die St 2240 beim Freistaat
Bayern. Die Baulast
der nordwestlichen und südöstlichen Anschlussrampe „Am Europakanal“
sowie der Brücke
über den Geh- und Radweg an der nordwestlichen Anschlussrampe liegt bei der
Stadt Erlangen. Künftiger Baulastträger für die Main-Donau-Kanal-Brücke, die St
2240, die beiden Geh- und Radwegbrücken Heusteg und Erlangen, die beiden
Anschlussrampen „Am Europakanal“ und den Geh- und Radweg von Heusteg bis zur
Fahrradstraße St. Johann nördlich der St 2240 bzw. bis zur Kreuzung
Heiligenlohstr. südlich der St 2240 - ist der Freistaat Bayern, vertreten durch
das Staatliche Bauamt Nürnberg. Die beiden Rampen zur Gemeindeverbindungsstraße
„Am Europakanal“ sind derzeit noch nicht als Staatsstraße gewidmet. Im Zuge der
Maßnahme sollen die Rampen Bestandteil der Staatsstraße 2240 werden.
3.3
Stellungnahme der Verwaltung
Naturschutz und Landschaftsplanung
Für die artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Zauneidechse ist die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung vom Mittelfranken zuständig.
Da sich die Baumaßnahme im Wasserschutzgebiet Erlangen West Schutzzone III und deren weiterer Zone befindet, sowie auch der Bannwald „Mönau“, Landschaftsschutzgebiet und geschützte Flächen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (der Erlenbruchwald im Nordwesten) betroffen sind, sind hierzu entsprechende Regelungen zu treffen. Die Ausgleichsflächen E1 bis E 3 sowie W 1 und FSC liegen außerhalb des Stadtgebietes.
Die folgenden Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen sowie vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen / CEF sind entsprechend des speziellen artenschutzrechtlichen Gutachtens und der Maßnahmenblättern der Unterlage 9.3 zur Grundlage der Genehmigung zu machen:
- V 1 und V 2 - Bauzeitenbegrenzung zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen: Rodungszeit zwischen Okt und Feb, von Biotopbäumen mit Durchmessern über 50 cm nur im Oktober (zur Zeit der Kartierung waren es die vier Kiefern ID 17, 18, 86, 124). Die Arbeiten sind von Fledermausexperten zu begleiten.
- V 3 - Prüfung des alten Brückenbauwerks auf Besatz von Fledermäusen,
- V 4 - Verzicht auf nächtliche Beleuchtung während der Bauarbeiten,
- V 5 - Schwalbennester der alten Brücke außerhalb der Brutzeit verhängen,
- V 6 - Errichtung eines Eidechsenschutzzaunes, um die Einwanderung der Eidechsen in die Baustelle zu verhindern,
- V 7 - Schutz des Waldbodens im Bereich temporär beanspruchter Flächen, wie z. B durch druckmindernden Auflagen und Neuanlage stabiler Waldränder bestehend aus einem ca. 3 m breiten krautigem Waldsaum und einer bis zu ca. 5 m breiten Waldrandvorpflanzung, die aus gebietsheimischen Heckensträuchern und einzelnen Bäumen vorzunehmen ist.
- CEF 1 und CEF 2 - Im Vorfeld der Baumrodungen sind bis Ende August 6 Fledermauskästen und 6 Vogelnistkästen im Umfeld des Plangebiet an geeigneten Bäumen anzubringen.
Der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Erlangen ist hierzu nach der Verhängung ein Lageplan der 12 Kastenstandorte zuzuleiten.
- Schutzmaßnahmen wie Zäune sind zugunsten der Biotopbäume, der Biotope, der Zauneidechsen und des Erlenfeuchtwaldes vorzusehen.
- G 1 - Begrünung der Böschungen, Straßennebenflächen und Mulden (Anlage von extensivem Landschaftsrasen / Regio-Saatgut der Region 12, Fränkisches Hügelland),
- G2 - Rohboden mit Magerrasensukzession an südexponierten Böschungen und Straßenzwischenflächen zur Entwicklung artenreicher, extensiver Wiesen,
- G 3 - Pflanzung von Gehölzen zur Einbindung der technischen Anlagen in die Landschaft
Ergänzend sollte zudem ein Plan der Gestaltungsmaßnahmen auch der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden. Zudem ist folgendes zu prüfen:
Bei den Versickerungsbecken ist auf möglichst naturnahe Ausformung zu achten. Bei dem im Westen und bei dem im Osten sollte die Länge der Bewirtschaftungswege reduziert werden zugunsten vielfältigerer Uferausgestaltung.
Sämtliche im Zuge der Maßnahme vorgesehenen neuen Leitungstrassen sollten Bestandteil des Planfeststellungsverfahren sein. Wenn dies für die komplette Leitungslänge nicht möglich sein sollte, ist die Erlaubnis nach der Landschaftsschutz-Verordnung separat beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen zu beantragen.
Wasserrecht und Bodenschutz
Die Baumaßnahme liegt durchgehend in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebiets der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth vom 30.11.1983 in der Fas-sung vom 30.03.2015 (Erlangen-West), teilweise in unmittelbarer Nähe zur engeren Schutzzone (siehe Anlage 3). Das bedeutet, dass das Vorhaben in einem hochsensiblen Bereich für die Trinkwasserversorgung des Stadtgebiets Erlangen erfolgen soll. Die Wasserschutzgebietsverordnung ist zu beachten.
Im Erläuterungsbericht wird
unter Punkt 9.5 der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beschrieben. Hier
wird lediglich auf die Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwiesen. Für eine wasserwirtschaftliche und
wasserrechtliche Beurteilung ist dies nicht ausreichend. Es ist im Rahmen des
Antrags darzustellen, in wie weit ein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
erfolgt (Anlagenabgrenzung). Entscheidend sind u.a. Informationen in welchen
Anlagen ein Umgang erfolgen soll, mit welchen Stoffen (Wassergefährdungsklasse),
in welchen Mengen, wo dies stattfinden soll (Flächenbefestigungen,
Entwässerung, Rückhaltung usw.) und über welchen Zeitraum. Mögliche Punkte, die
hier betroffen sein können, wären die Baustelleneinrichtungsflächen mit der
Lagerung/Wiederaufbereitung von wassergefährdenden Stoffen/Abbruchmaterialien
oder Baustellentankstellen. Die Unterlagen sind erforderlich, um mögliche
Pflichten oder notwendige Gutachten ableiten zu können (u.a. eine
Eignungsfeststellungspflicht i.S. §63 WHG, die in der Planfeststellung
miterteilt werden würde).
Die fachliche wasserwirtschaftliche Beurteilung – mit Ausnahme der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – obliegt dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bzw. dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Ebenfalls zuständig ist das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bei der Beurteilung der Maßnahmen zum Bodenschutz.
Die nachfolgenden Informationen fehlen für eine fachliche Beurteilung aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes:
· Beschreibung der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten (im Erläuterungsbericht und in der Plandarstellung): Ausgangszustand, Art der Nutzung, Versiegelung, Entwässerung, Wiederherstellung
· Genaue Beschreibung des Abbruchs der bestehenden Brücke und der bestehenden Straße mit den zu erwartenden Stoffen, Beschreibung der Flächen zur Bereitstellung/Abholung schadstoffhaltiger Abbruchmaterialien (u.a. Asphalt)
· Beschreibung inwieweit beim Neubau oder bei den Abbrucharbeiten Bauwasserhaltungen erforderlich werden
· Beschreibung der Herstellung der Großbohrpfähle zur Gründung des Brückenwiderlagers und deren Einfluss auf das Grundwasser
· Havariekonzept für die Bauzeit
· In der tabellarischen Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation des LPGs (UL_09_04) wurde das Gut Wasserfunktion besonderer Bedeutung nicht betrachtet, trotz der Lage im Wasserschutzgebiet.
· Auf dem Grundstück Gem. Erlangen, Flnr. 3354 ist eine Altablagerung bekannt. Es handelt sich um eine mit Bodenaushub und Bauschutt verfüllte ehemalige Sandgrube in der Mächtigkeit von ca. 5 bis 8 m.
· Die Bodenschutzfachliche Kompensationsbetrachtung wurde nur für die betroffenen Waldböden geführt, nicht für alle anderen von der Baumaßnahme betroffenen Böden
· Baubegleitendes Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 wurde nicht erstellt
· Anlage 1 zu UL18_2 fehlt
· Geotechnischer Bericht fehlt
· Der Schutz des Waldbodens ist in der Unterlage UL_09_4 als V8 bezeichnet, in der UL 09_3 als V7
Hinweise:
Die für die untere Wasserrechtsbehörde maßgeblichen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Ausnahmen sind von der Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erteilen (d.h. gesondert zu tenorieren vgl. §19 Abs. 1 WHG). Relevant sind u.a. die Niederschlagwasserbeseitigung (des neuen Bauwerks und bauzeitlich der Baustelleneinrichtungsflächen), Grundwasseraufschlüsse, Einbringen von Stoffen ins Grundwasser, sowie temporäre Bauwasserhaltungen.
Sollten Bohrungen vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich sein, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich, die beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen gesondert zu beantragen ist.
Liegenschaften
Auf den vom Planfeststellungsverfahren betroffenen
Grundstücken befinden sich diverse Leitungen unterschiedlicher Art,
insbesondere Abwasserkanalrechte, eine Fernwasserleitung u.a., die mit
Gestattungsvertrag gesichert sind bzw. über die eine Dienstbarkeit im Grundbuch
eingetragen wurde. Zudem sollen vom Vorhabenträger zur Durchführung der
Maßnahme diverse Grundstücke/Teilflächen erworben werden. Bestehende Rechte
sind im Rahmen der Planfeststellung zu beachten und zu berücksichtigen bzw.
hierzu sind ggf. neue Verträge abzuschließen.
Öffentliche Grünflächen / Straßenbegleitgrün
Es
sollten beim Grunderwerb durch den Freistaat Bayern von der Stadt Erlangen
keine Splitter- und Restgrünflächen im Eigentum der Stadt Erlangen verbleiben.
Der
Rest des Fl.-St. Nr. 3353, des Fl.-St. Nr. 3352 bis auf Höhe der Nordgrenze von
Fl.-Nr. 3350/1 sowie die Fl.-St- Nr. 3351/4 sollten ebenfalls vom Freistaat
Bayern übernommen werden, da
diese Flächen für die Stadt Erlangen nur schlecht erreichbar und unwirtschaftlich
zu pflegen sind (siehe Anlage 4).
Falls
aus übergeordneten Gründen der Verkauf an den Freistaat nicht realisierbar sein
sollte, sollten bei den Aufforstungsflächen 20 Jahre für Pflege,
Bestandsentwicklung und Verkehrssicherungspflicht durch den Freistaat
vereinbart werden.
Die
Abteilung Stadtgrün der Stadt Erlangen ist bei der Baumartenauswahl zu
beteiligen.
Alle
Fremdmaterialien sind rückstandslos zu entfernen.
Die Abteilung Stadtgrün der Stadt Erlangen bittet um eine formelle
Übergabe.
Mobilität
Radverkehrsführung:
Die bestehende
Radverkehrsführung leitet den Radfahrenden wahlweise ab Dechsendorf,
Querungshilfe Weisendorfer Straße, auf dem südlichen Seitenstreifen der
Staatsstraße 2240 nach Er-langen oder über den nördlich gelegenen Geh-/ Radweg,
der dann im weiteren Verlauf im Heusteg mündet, welcher an die
Radverkehrsführung nach Erlangen mündet. Der Seitenstreifen endet dann am
Heusteg. Nachdem der Seitenstreifen zunächst mit einer komfortablen Breite im
Bestand kommt, wird im Bereich der Neuplanung des Seitenstreifens stark
verschmälert, sodass dieser vom Radfahrenden nicht mehr benutzt werden kann.
Hier werden für den Radverkehr erhebliche Sicherheitsrisiken gesehen. Eine
Ableitung der Radfahrenden wäre z. B. an der Frankenstraße möglich (Waldweg).
Zudem ist eine entsprechende Hinweisbeschilderung an der Querungshilfe
Weisendorfer Straße, Ortausgang Dechsendorf, für die Radfahrer nötig.
Problem hierbei ist, das die
Radfahrenden an der Kreuzung St. 2240/ Frankenstraße die Staats-straße kreuzen.
Dies gilt ebenso für Fußgänger, die die Bushaltestelle benutzen. Weder der Rad-
noch der Fußverkehr besitzen hier eine gesicherte Querung. Insofern hält die
Straßenverkehrsbehörde hier eine Querungshilfe für notwendig, um den Fuß-/
Radverkehr sicher zu führen. Als begleitende Maßnahme muss ab der Querungshilfe
der überbreite Seitenstreifen auf ein normales Maß zurückgeführt werden. Sollte
dies nicht möglich sein, wird um Mitteilung gebeten, wie eine sichere Führung
für den Rad- und Fußverkehr umgesetzt werden soll.
Tiefbau
Planunterlagen
und Straßenbau:
Der Betriebsweg am
Main-Donau-Kanal wird auch als Radweg genutzt. Es empfiehlt sich auf der östlichen
Widerlagerseite eine Verbindung des Weges am Sportboothafen mit dem neu zu
errichtendem Geh- und Radweg.
Der neue landwirtschaftliche
Weg (108) ist analog des Bestands mit einer ausgerundeten Einmündung an den
Betriebsweg des Main-Donau-Kanals anzuschließen.
Bei den Unterführungsbauwerken
202 und 203 für den Geh- und Radweg sollte der Kreuzungs-winkel so gering wie
möglich ausfallen, damit die an die Unterführungsbauwerke anschließenden Kurven
großzügiger ausgeführt werden können. Eine Stellungnahme im Rahmen des Sicherheits-Audits lag den
Unterlagen nicht bei.
Da für den Geh- und Radweg kein
separater Höhenplan vorliegt, kann der Höhenverlauf und die damit verbundenen
Längsneigungen, vor allem hinsichtlich Barrierefreiheit, nicht beurteilt
werden.
Voraussetzungen
für den Ersatzneubau:
Vor Baubeginn ist eine
Beweissicherung der in Anspruch genommenen städtischen Flächen vor-zunehmen.
Der Rückbau der Zufahrt 112 zur
Fl. Nr. 1667 sollte in Bezug auf Verkehrsauswirkungen der Wald-wege gesondert
geprüft werden.
Es wird von einem kompletten
Rückbau der bestehenden Brücke ausgegangen.
Beleuchtung:
Die Straße Sankt Johann ist bis
zur OD-Grenze beleuchtet. Der neu geplante, straßenbegleitende Geh- und Radweg
als Verbindung zur ebenfalls im Bestand beleuchteten Straße Heusteg ist
eben-falls zu beleuchten. Mit bewegungsgesteuerten LED-Leuchten lassen sich die
negativen Auswirkungen auf die Natur weitgehend minimieren. Die Akzeptanz und
die Nutzung in Dunkelstunden
des Radweges zwischen
Dechsendorf und Innenstadt lässt sich erheblich verbessern, alternativ ist eine
Fahrbahnbegrenzung anzubringen. Insbesondere sollten die Unterführungen als
Gefahrenstellen in der Wegeverbindung beleuchtet werden.
Entwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird laut Planung vorwiegend vor Ort gesammelt und versickert. Lediglich im Bereich „Entwässerungsabschnitt Rampe Süd“ ist ein Anschluss an einen bestehenden Schacht vorgesehen. Der Anschlusspunkt befindet sich westlich des Main- Donau-Kanals. Der vorgesehene Anschlusspunkt liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE). Dennoch ist durch das Staatliche Bauamt Nürnberg zu prüfen und dem EBE mitzuteilen, wo das anfallende Regenwasser letztendlich zugeleitet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine letztendliche Zuleitung der Wassermenge der „Rampe Süd“ in die öffentliche Entwässerung der Stadt Erlangen nicht möglich ist und nicht gestattet wird. Die bestehende Kanalisation kann das anfallende Oberflächenwasser aus hydraulischer Sicht nicht aufnehmen.
Weitere Anschlüsse an den Kanal sind gemäß Planung und Rückmeldung des Planungsbüros nicht vorgesehen.
Die zu kreuzende Schmutzwasserleitung bei Km 0+923 ist ebenfalls nicht im Zuständigkeitsbereich des EBE.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtslageplan
Anlage 2 – Lageplan Ausschnitt
Anlage 3 – Übersicht Wasserschutzgebiet
Anlage 4 – Lageplan Restfläche