Betreff
Antrag zum Haushalt 2021 der Klimaliste Erlangen Nr. 180/2022 vom 12.10.2020:
Änderung des Arbeitsprogramms des Amts für Umweltschutz und Energiefragen: Hinzufügen von "Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Prüfung der Einhaltung des Steingartenverbots"
Vorlage
63/063/2022
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 180/2022 vom 12.10.2020 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit 06.03.2020 gilt im Stadtgebiet der Stadt Erlangen die Freiflächengestaltungssatzung - FGS. Im § 3 Abs. 1 ist u.a. geregelt, dass die nicht überbauten Grundstücksflächen zu begrünen und dabei geschotterte Steingärten nicht zulässig sind. Im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens wird dies anhand eines sog. Freiflächengestaltungsplanes dargestellt, geprüft und - im positiven Fall - genehmigt. Der genehmigte Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil der Baugenehmigung und verbindlich zu beachten. Die Verantwortung für die genehmigungskonforme Umsetzung liegt bei den Antragsteller*innen.

 

Der Außendienst im Bauaufsichtsamt ist mit drei Baukontrolleuren für das gesamte Stadtgebiet besetzt. Die personellen Kapazitäten sind nicht ausreichend, um zusätzlich aktive Kontrollen im Hinblick auf Steingärten vorzunehmen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.            Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)


Anlage: Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 180/2022 vom 12.10.2020