Änderung des Arbeitsprogramms des Amts für Umweltschutz und Energiefragen: Hinzufügen von "Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Prüfung der Einhaltung des Steingartenverbots"
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 180/2022 vom 12.10.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit 06.03.2020 gilt im Stadtgebiet der Stadt Erlangen die
Freiflächengestaltungssatzung - FGS. Im § 3 Abs. 1 ist u.a. geregelt, dass die
nicht überbauten Grundstücksflächen zu begrünen und dabei geschotterte
Steingärten nicht zulässig sind. Im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens
wird dies anhand eines sog. Freiflächengestaltungsplanes dargestellt, geprüft
und - im positiven Fall - genehmigt. Der genehmigte Freiflächengestaltungsplan
ist Bestandteil der Baugenehmigung und verbindlich zu beachten. Die
Verantwortung für die genehmigungskonforme Umsetzung liegt bei den
Antragsteller*innen.
Der Außendienst im Bauaufsichtsamt ist mit
drei Baukontrolleuren für das gesamte Stadtgebiet besetzt. Die personellen
Kapazitäten sind nicht ausreichend, um zusätzlich aktive Kontrollen im Hinblick
auf Steingärten vorzunehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlage: Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 180/2022 vom 12.10.2020