Betreff
Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Kalkulationszeitraum 2023 bis 2024)
Vorlage
30/057/2022
Aktenzeichen
III/30; I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Variante A (12 % Eigenanteil)

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2022, Anlage 1) wird beschlossen.

 

oder

 

Variante B (13 % Eigenanteil)
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2022, Anlage 2) wird beschlossen.


Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2021 und 2022 endet zum 31.12.2022.

Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2023 und 2024 kalkuliert.

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich steigt von 2,950 Mio. € im Jahr 2021 auf 3,522 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2023 bis 2024. Ende 2022 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 306.280 € betragen.

In der Kalkulation wurden feststehende sowie sich künftig abzeichnende Veränderungen von
Personal-, Fahrzeug- und sonstigen Sachkosten berücksichtigt.

 

Der Kostenmehrbedarf entsteht u.a. aufgrund stark gestiegener Energiekosten infolge des Ukraine-Konflikts. Allgemeine Kostensteigerungen sind auch bei den sonstigen Verbrauchskosten und dem Materialaufwand zu verzeichnen. Des Weiteren müssen auch die künftigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei den Personalkosten entsprechend eingeplant werden. Weiterhin notwendige Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge und Maschinen unterliegen ebenfalls den gestiegenen Kosten und wirken auf die kalkulatorischen Kosten.

Neben der Unwägbarkeit künftiger Preisentwicklungen stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter eine nicht planbare Größe dar.
Um auf diese finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

 

Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Erfassung der Reinigungsleistungen im Geographischen Informationssystems. Aufgrund dieser Daten wird die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zu den Gebührenbereichen (Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) der aktuellen Situation angepasst.

Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden Teilbeträgen
zusammen:

 

           Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                       26,53 %          ca. 0,934 Mio. €/a

 

           Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

73,47 %          ca. 2,588 Mio. €/a

 

            - davon Einfachreinigung                   47,08 %          ca. 1,658 Mio. €/a

              (nur Fahrbahnen)

            - davon Mehraufwandsreinigung       26,39 %          ca. 0,909 Mio. €/a.

              (Fahrbahnen und Gehwege;

        Reinigungsklassen X, Y, Z)



1.   Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2024

Am 28.10.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten. Mit diesem Beschluss wurde von der Vorgabe, sich an den 10 % Pflichtanteil für das Allgemeininteresse anzunähern (Empfehlung des BKPV vom 20.08.2008), aufgrund der Corona-Pandemie abgewichen.

Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.

Die Corona-Pandemie führt weiterhin zu einer deutlich stärken Nutzung der städtischen Außenbereiche; inklusive der damit einhergehenden gestiegenen Reinigung. Daneben werden die Bürger*innen und Anschlusspflichtigen durch allgemein starke Preissteigerungen belastet.

Aus diesem Grund stellt die Verwaltung für den neuen Kalkulationszeitraum 2023 und 2024, neben dem gesetzlichen städtischen Eigenanteil von 10 %, zwei Varianten bezüglich des erweiterten Eigenanteils für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt zur Auswahl.

Um die schrittweise Annäherung an die Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von 10 % städtischen Eigenanteil fortzusetzen, müsste der städtische Eigenanteil auf 12 % reduziert werden. Angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage wird auch die Beibehaltung des bisherigen Eigenanteils von 13 % für diesen Kalkulationszeitraum vorgestellt.


 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

13 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
302.199 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

4,68 €

 

 

14,16 €

 

41,88 €

 

 

56,64 €

 

 

Neue Gebührensätze (2023 bis 2024)

 
Hinweis:
Die Tabelle zeigt die Variante mit 10 % Eigenanteil am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante A mit einem Eigenanteil von 12 % und der Variante B mit einem Eigenanteil von 13 %.

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 258.805 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,80 €

17,88 €

62,28 €

84,24 €

Veränderung in Prozent:

+ 2,56 %

+ 26,27 %

+ 48,71 %

+ 48,73 %

Veränderung in €/RM/a:

+ 0,12 €/RM/a

+ 3,72 €/RM/a

+ 20,40 €/RM/a

+ 27,60 €/RM/a

Variante 12 % EA
Summe EA: 310.567 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,80 €

17,88 €

56,52 €

77,04 €

Veränderung in Prozent:

+ 2,56 %

+ 26,27 %

+ 34,96 %

+ 36,02 %

Veränderung in €/RM/a:

+ 0,12 €/RM/a

+ 3,72 €/RM/a

+ 14,64 €/RM/a

+ 20,40 €/RM/a

Variante 13 % EA
Summe EA: 336.447 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,80 €

17,88 €

53,76 €

73,32 €

Veränderung in Prozent:

+ 2,56 %

+ 26,27 %

+ 28,37 %

+ 29,45 %

Veränderung in €/RM/a:

+ 0,12 €/RM/a

+ 3,72 €/RM/a

+ 11,88 €/RM/a

+ 16,68 €/RM/a

 

Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.



2.   Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen – meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.

Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2023 146.143 € pro Jahr.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2023 258.805 € pro Jahr und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 2% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2023 51.761 € pro Jahr bzw. bei
3 % Eigenanteil 77.641 € pro Jahr und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des Anschlussgebietes inkl. Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2021 jährlich 717.925 € pro Jahr und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2023 um 216.930 € pro Jahr auf 934.856 €.

 

Anlage 4 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        nein

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der
Stadt für Straßenreinigung

12 % EA

 

13 % EA

(Eigenanteile und
Nichtgebührenbereich);
Anlage 3

1.    Nichtgebührenbereich:
 
      bisher      717.925  €/a,
       ab 2023   934.856 €/a

2.    Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher      232.460 €/a;
       ab 2023   258.805 €/a
2.2. Allgemeininteresse 2%
       bisher        69.738 €/a;
       ab 2023     51.761 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher      155.074 €/a;
       ab 2023   146.143 €/a

1.    Nichtgebührenbereich:
 
      bisher      717.925  €/a,
       ab 2023   934.856 €/a

2.    Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher      232.460 €/a;
       ab 2023   258.805 €/a
2.2. Allgemeininteresse 3%
       bisher        69.738 €/a;
       ab 2023     77.641 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher      155.074 €/a;
       ab 2023   146.143 €/a

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

                    sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und

                        Sachkonto 531501        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1.         Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
            Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen – Variante A (Entwurf vom 20.10.2022)

2.         Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
            Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen – Variante B (Entwurf vom 20.10.2022)

3.         Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
            anderer bayerischer Städte
4.         Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßen-
            reinigungskosten des Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile