Variante A (12 % Eigenanteil)
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2022, Anlage 1) wird beschlossen.
oder
Variante B (13 % Eigenanteil)
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2022, Anlage
2) wird beschlossen.
Der laufende Kalkulationszeitraum der
Straßenreinigungsgebühren 2021 und 2022 endet zum 31.12.2022.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2023 und 2024 kalkuliert.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich steigt von 2,950 Mio. € im Jahr 2021 auf 3,522 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2023 bis 2024. Ende 2022 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 306.280 € betragen.
In der Kalkulation wurden feststehende sowie sich künftig
abzeichnende Veränderungen von
Personal-, Fahrzeug- und sonstigen Sachkosten berücksichtigt.
Der Kostenmehrbedarf entsteht u.a. aufgrund stark gestiegener Energiekosten infolge des Ukraine-Konflikts. Allgemeine Kostensteigerungen sind auch bei den sonstigen Verbrauchskosten und dem Materialaufwand zu verzeichnen. Des Weiteren müssen auch die künftigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei den Personalkosten entsprechend eingeplant werden. Weiterhin notwendige Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge und Maschinen unterliegen ebenfalls den gestiegenen Kosten und wirken auf die kalkulatorischen Kosten.
Neben der Unwägbarkeit künftiger Preisentwicklungen stellt
stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter eine nicht
planbare Größe dar.
Um auf diese finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein
Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Erfassung der
Reinigungsleistungen im Geographischen Informationssystems. Aufgrund dieser
Daten wird die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zu den Gebührenbereichen
(Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) der
aktuellen Situation angepasst.
Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden
Teilbeträgen
zusammen:
• Nichtgebührenbereich (ohne städt.
Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
26,53 % ca.
0,934 Mio. €/a
• Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt.
Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
73,47 % ca.
2,588 Mio. €/a
- davon Einfachreinigung 47,08 % ca. 1,658 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
- davon Mehraufwandsreinigung 26,39 % ca. 0,909 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
1. Kalkulationsergebnis für den
Kalkulationszeitraum 2023 bis 2024
Am 28.10.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen
Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das
Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen
Kosten. Mit diesem Beschluss wurde von der Vorgabe, sich an den 10 %
Pflichtanteil für das Allgemeininteresse anzunähern (Empfehlung des BKPV vom
20.08.2008), aufgrund der Corona-Pandemie abgewichen.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
Die Corona-Pandemie führt weiterhin zu einer deutlich stärken Nutzung der städtischen Außenbereiche; inklusive der damit einhergehenden gestiegenen Reinigung. Daneben werden die Bürger*innen und Anschlusspflichtigen durch allgemein starke Preissteigerungen belastet.
Aus diesem Grund stellt die Verwaltung für den neuen Kalkulationszeitraum 2023 und 2024, neben dem gesetzlichen städtischen Eigenanteil von 10 %, zwei Varianten bezüglich des erweiterten Eigenanteils für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt zur Auswahl.
Um die schrittweise Annäherung an die Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von 10 % städtischen Eigenanteil fortzusetzen, müsste der städtische Eigenanteil auf 12 % reduziert werden. Angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage wird auch die Beibehaltung des bisherigen Eigenanteils von 13 % für diesen Kalkulationszeitraum vorgestellt.
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
13 % Eigenanteil
(EA) |
4,68 € |
14,16 € |
41,88 € |
56,64 € |
Neue
Gebührensätze (2023 bis 2024)
Hinweis: Die Tabelle zeigt die Variante mit 10 % Eigenanteil am Allgemeininteresse
an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante A mit einem
Eigenanteil von 12 % und der Variante B mit einem Eigenanteil von 13 %.
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante
10 % EA |
4,80
€ |
17,88
€ |
62,28
€ |
84,24
€ |
Veränderung
in Prozent: |
+ 2,56 % |
+ 26,27 % |
+ 48,71 % |
+ 48,73 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+ 0,12 €/RM/a |
+ 3,72 €/RM/a |
+ 20,40 €/RM/a |
+ 27,60 €/RM/a |
Variante
12 % EA |
4,80
€ |
17,88
€ |
56,52
€ |
77,04
€ |
Veränderung
in Prozent: |
+ 2,56 % |
+ 26,27 % |
+ 34,96 % |
+ 36,02 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+ 0,12 €/RM/a |
+ 3,72 €/RM/a |
+ 14,64 €/RM/a |
+ 20,40 €/RM/a |
Variante
13 % EA |
4,80
€ |
17,88
€ |
53,76
€ |
73,32
€ |
Veränderung
in Prozent: |
+ 2,56 % |
+ 26,27 % |
+ 28,37 % |
+ 29,45 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+ 0,12 €/RM/a |
+ 3,72 €/RM/a |
+ 11,88 €/RM/a |
+ 16,68 €/RM/a |
Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.
2. Anteile der durch die Stadt Erlangen zu
tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische
Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten
für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen – meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2023 146.143 € pro Jahr.
Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2023 258.805 € pro Jahr und
wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 2% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2023
51.761 € pro Jahr bzw. bei
3 % Eigenanteil 77.641 € pro Jahr und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.
Im Nichtgebührenbereich
summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und
nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des
Anschlussgebietes inkl. Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen,
Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten
und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2021 jährlich
717.925 € pro Jahr und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2023 um
216.930 € pro Jahr auf 934.856 €.
Anlage 4 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt
Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die
Eigenanteile.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach- und
Personalkosten der |
12 % EA |
13 % EA |
(Eigenanteile und |
1.
Nichtgebührenbereich: 2.
Städtische Eigenanteile: |
1.
Nichtgebührenbereich: 2.
Städtische Eigenanteile: |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und
Sachkonto 531501
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in
der Stadt Erlangen – Variante A (Entwurf vom 20.10.2022)
2. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der
Stadt Erlangen – Variante B (Entwurf vom 20.10.2022)
3. Übersicht
der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
anderer bayerischer Städte
4. Anteile der von der Stadt
Erlangen zu übernehmenden Straßen-
reinigungskosten des
Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile