Betreff
Haushalt 2023: Anträge (263/2022, 274/2022, 176/2022) zum Arbeitsprogramm GME / Amt 24; hier: Schulsanierungen bzw. Gymnasium Fridericianum
Vorlage
24/035/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1.       Die zeitliche Einreihung und inhaltliche Ausgestaltung der Schulsanierungen folgen der gültigen Beschlussfassung im Stadtrat. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Schaffung einer technischen Stelle „Schulsanierung“ im Stellenplan 2023 die Projekte der Schulsanierungen zeitgerecht umzusetzen.

 

2.       Die Verwaltung wird nach Verfügbarkeit der zusätzlichen Personalressource beauftragt, die Projektentwicklung zur Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianums zulasten des „1. Sanierungsabschnitt: Chemieräume“ vorzuziehen. Ein entsprechender Bedarfsbeschluss ist einzubringen.

 

3.       Die Anträge der CSU-Fraktion Nr. 263/2022, der Klimaliste Nr. 176/2022, der ÖDP-Fraktion Nr. 274/2022 sind damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zeitgerechte Umsetzung von Maßnahmen im Schulsanierungsprogramm nach Aufstockung der Personalressourcen bei Amt 24.

Vorziehen des Planungsbeginns zur Sanierung des Fridericianums durch Aufnahme der Maßnahme ins Arbeitsprogramm des Gebäudemanagements für das Jahr 2023.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Abarbeitung des Schulsanierungsprogramms ist primär abhängig von den der Verwaltung hierfür zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen. Der ressourcenorientierte Zeitplan weiterer Sanierungen wurde im BWA am 15.02.2022 und im Bildungsausschuss am 17.02.2022 mit Vorlage 242/101/2021 dargestellt.

 

Die Sanierung der Schulen in Erlangen ist eine Daueraufgabe. Eine zeitgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen ist stets notwendig, ohne in die Gefahr eines Sanierungsstaus zu laufen. Die aktuelle Personalausstattung ist hierfür nicht ausreichend, sodass eine zeitliche Priorisierung unumgänglich ist. Eine personelle Aufstockung wirkt dem entgegen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach einer Aufstockung des Personals für Schulsanierungen wird das Arbeitsprogramm entsprechend angepasst. In Anbetracht der Sanierungsnotwendigkeit ist es sinnvoll, die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianums vorzuziehen und den 1. Sanierungsabschnitt Chemieräume nicht weiter getrennt zu verfolgen, sondern in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Hierfür ist ein entsprechender Bedarfsbeschluss einzubringen. (vgl. Vorlage 40/136/2022 zum HH-Antrag Grüne Liste Nr. 257/2022).

 

Der bislang avisierte Planungsbeginn Ende 2024/Anfang 2025 kann somit auf Ende 2023 vorgezogen werden. Mit Vergabeverfahren für Architekt und Fachplaner, Einbindung der Schulfamilie in den Planungsprozess (Projektentwicklung), Planungsphase und Förderantrag (FAG und ggfls. weiterer Fördermöglichkeiten) ist dann mit einem frühestmöglichen Baubeginn 2026 zu rechnen.

Die Einbindung anderer (staatlicher) Fachstellen, Erfahrungsaustausch zu anderen bayerischen Schulen, Berücksichtigung ökologischer Standards oder die Prüfung von einschlägigen Förderprogrammen ist grundsätzlicher Bestandteil der Planung bei der Stadt Erlangen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Ein besserer Zustand des Gebäudes im Hinblick auf die energetische Qualität und den Energieverbrauch wird schneller erreicht.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2023: 600.000 €
2024:
500.000 €

bei IPNr.: 217D.401

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel (Projekt Fridericianum)

                 werden 2023 nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind ab 2024 vss. nicht ausreichend vorhanden; zur Umsetzung der Maßnahme sind                      ab Haushalt 2024ff. notwendige VE- und Mittelbereitstellungen entsprechend der
                               Planungsergebnisse vorzunehmen (Grobkostenabschätzung von 2018: 12 Mio. €).


Anlagen:             Fraktionsanträge zu, Haushalt/Arbeitsprogramm
                               - CSU-Fraktion Nr. 263/2022

                               - Klimaliste Nr. 176/2022

                               - ÖDP-Fraktion Nr. 274/2022