1.
Die zeitliche Einreihung der Generalsanierung
Fridericianum in der Maßnahmenübersicht des Amtes 40 folgt der gültigen
Beschlussfassung im Stadtrat.
2. Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 257/2022 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Grüne Liste Fraktion beantragt für das Arbeitsprogramm von Amt 40:
· auf S. 151 wird die „Sanierung der Chemieräume Fridericianum“ ersetzt durch: Generalsanierung Fridericianum: Vorarbeiten Gesamtplanung für Ersatzneubau.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Arbeitsprogramm des Schulverwaltungsamtes beinhaltet auf Seite 7 eine Maßnahmenübersicht. Unter Ziffer 13 ist im Zeitraum Ende 2022 bis Anfang 2024 die Sanierung der Chemieräume am Fridericianum aufgeführt. Dies entspricht der Beschlussfassung des Bildungsausschusses vom 17.02.2022, wonach
Ø unter Beachtung der Ergebnisse des ISEK Büchenbach – Nord die Verwaltung beauftragt wird, eine prioritäre Bearbeitung der Schlüsselmaßnahme „Entwicklung Schulstandort Büchenbach-Nord“ um-zusetzen und zusätzlich den „1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum“ anzugehen.
Ø die Investitionsmittel entsprechend zum Haushalt anzumelden und das Arbeitsprogramm lt. dem vorgestellten Terminszenario anzupassen sind.
Die Planung der Hauptmaßnahme Generalsanierung Fridericianum ist aktuell unter Ziffer 12 der Maßnahmenübersicht beschlusskonform ab Mitte 2024 vorgesehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine Änderung des Arbeitsprogramms sowie der Maßnahmenübersicht von Amt 40 kann und wird erfolgen, sobald der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss hinsichtlich der Sanierung der Chemieräume und der Generalsanierung am Gymnasium Fridericianum fasst.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der Grüne Liste Fraktion 257/2022 vom 19.10.2022