(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2023 des EB77 lt. Anlage wird – ggf. mit den Änderungen aus den Haushaltsberatungen – beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2022 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2023 im Werkausschuss EB 77 am 15.11.2022
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2023 im Stadtrat am 12.01.2023
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in den endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*: Die
neugeschaffene Stabstelle für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat im Oktober
2022 die Arbeit aufgenommen und sich bereits einen ersten Überblick über die
sehr vielfältigen Aufgaben des Betriebs verschafft. Ein erster wichtiger
Schwerpunkt wird der Ausbau der E-Mobilität sein (Bau einer Trafostation,
Ertüchtigung der Geländeverkabelung, Erweiterung der Lademöglichkeiten – auch
an den Außenstellen) unter Einbeziehung aller jeweiligen Förderprogramme.
5. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2023 des EB77
-die nichtöffentliche Anlage kann über Mandatos abgerufen werden-