Budget und Arbeitsprogramm 2022 – Stand 31.07.2022
Das Budget und Arbeitsprogramm 2022 – Stand: 31.07.2022 – wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Amt 63 hat mit Stand 31.07.2022 erst ca. 33 % der Plan-Erträge erzielt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind die Erträge nochmals um rund 111.000 € zurückgegangen. Bei unveränderter Einnahmeentwicklung kann eine Verfehlung des Budgetzieles um ca. 600.000 € zum 31.12.2022 nicht ausgeschlossen werden. Das erneute Absinken des Gebührenaufkommens kann neben einer leicht rückläufigen Zahl der eingegangenen und bearbeiteten Bauanträge auch auf eine Reduzierung im Bereich baukostenintensiver Großbauprojekte zurückgeführt werden. Die Gebührenbemessung bei den Baugenehmigungen ist nach den rechtlichen Vorgaben anhand der jeweils zu veranschlagenden Baukosten vorzunehmen. Das Fachamt hat diesbezüglich keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe der zu erzielenden Gebühreneinnahmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2022“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2022 – Stand 31.07.2022 – des Amtes 63