Betreff
Antrag 129/2022 der Grünen Liste-Fraktion: Bericht Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Vorlage
613/192/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag Nr. 192/2022 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 192/2022 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion einen Bericht über den Ausbaustand der barrierefreien Haltestellen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Aufgabenträger im ÖPNV sind aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Pflicht, die Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV in ihren Nahverkehrsplänen aufzunehmen und herzustellen. Sollte dabei der bisherige Stichtag zum 1. Januar 2022 nicht erreicht werden, müssen Ausnahmen im Nahverkehrsplan formuliert werden (§ 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG). Gemäß des Koalitionsvertrags 2021 – 2025 der Bundesregierung ist darüber hinaus geplant, die Ausnahmenmöglichkeiten des PBefG bis 2026 gänzlich abzuschaffen.

 

Die Zielsetzung des Freistaat Bayerns, den gesamten öffentlichen Raum in Bayern bis 2023 barrierefrei zu gestalten, stammt aus dem Programm „Bayern barrierefrei 2023“ aus dem Jahr 2013. Diese Zielsetzung wird aber sowohl in Bereichen der öffentlichen Gebäude als auch bei Schienenverkehrseinrichtungen und der weiteren ÖPNV-Infrastruktur verfehlt.

 

Die Rahmenbedingungen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Erlangen wurden im Nahverkehrsplan 2016-2021 aufgrund der gesetzlichen Grundlage konkretisiert. Für den weiteren Ausbau der Haltestelleninfrastruktur wurde eine Prioritätenliste aufgestellt und beschlossen, siehe Beschluss 613/247/2019/1.

 


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Ausbauzustand der Haltestellen im Stadtgebiet Erlangen

 

Bushaltestellen bestehen in der Regel aus Bussteigen für jede Fahrtrichtung – im Normalfall aus zwei Steigen je Haltestelle. Dies ist daher wichtig, da beim barrierefreien Ausbau für jeden einzelnen Bussteig eine separate Prüfung und Planung erfolgen muss. Im Erlanger Stadtgebiet befinden sich aktuell 429 Bussteige.

Der Ausbauzustand der Bussteige wurde anhand der vorliegenden Daten des Haltestellenkatasters der Stadt Erlangen und weiteren vorliegenden Informationsgrundlagen ausgewertet. Der Auswertung zufolge liegt der Prozentsatz der barrierefreien Bushaltestellen im Stadtgebiet bei 14,2 %.


Bei Bussteigen, die vor einiger Zeit gemäß einem veralteten Standard ausgebaut wurden, muss im Einzelfall betrachtet werden, ob diese formal den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Eine Abgrenzung ist oftmals schwierig. Die Auswertung kann daher mit geringen Ungenauigkeiten verbunden sein. Im November findet ein Austausch der Aufgabenträger im VGN mit einem Fachexperten statt, in welchem unter anderem diese Sonderfälle betrachtet werden.

Bei der räumlichen Verteilung der barrierefreien Bussteige können Schwerpunkte im Stadtgebiet festgestellt werden. Neben der südlichen Innenstadt und dem Stadtosten sind die Streckenzüge Paul-Gossen-Straße und Äußere Brucker Straße zu nennen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich Technische Fakultät und Chemikum (Haltestellen Staudtstr., Nikolaus-Fiebiger-Str., Technische Fakultät). Bei der linienscharfen Betrachtung ist die Stadtbuslinie 280 hervorzuheben, die einen hohen Anteil an barrierefreien Haltestellen auf ihrem Linienweg aufweist, insbesondere im östlichen Streckenabschnitt.

 

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in den Stadtteilen westlich des Wiesengrundes nur wenige barrierefreie Bussteige wie z.B. die Haltestelle Lindnerstraße vorhanden sind. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen trifft dies insbesondere auf die weniger dicht besiedelten Stadtteile mit vorwiegender Wohnnutzung zu.

 

Zuletzt ausgebaute und geplante Bussteige

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die zuletzt umgebauten sowie geplanten Bussteige dargestellt. Weitere befinden sich für das Jahr 2023 aktuell noch in Abstimmung.


 

Bussteig

barrierefreier Ausbau

Bayernstraße Süd

Juli 2021

Kurt-Schumacher-Straße West

September 2021

Kurt-Schumacher-Straße Ost

September 2021

Schorlachstraße West

Dezember 2021

Schorlachstraße Ost

Dezember 2021

Langfeldstr. Süd

Juni 2022

Siemens Med West

Juli 2022

Siemens Med Ost

Juli 2022

Zentralfriedhof West

August 2022

Zentralfriedhof Ost

September 2022

Äußere Brucker / Paul-Gossen-Str. Süd

beschlossen

Saidelsteig Nord und Süd

vsl. 2023

Koldestraße Nord und Süd

vsl. 2023

Böttigersteig Nord und Süd

vsl. 2023

 

Der barrierefreie Umbau der Bussteige ist neben den damit verbundenen Kosten planungs- und abstimmungsintensiv. Es müssen unter anderem anliegende Fuß- und Radverkehrsverbindungen, Entwässerungsmaßnahmen, Baumbestände und Flächenverhältnisse berücksichtigt werden. Um den Ausbau zu beschleunigen, werden auch Bussteige herangezogen, die durch einen geringeren Planungs- und Abstimmungsaufwand umgebaut werden können, wie es für die voraussichtlich im Jahr 2023 geplanten Bussteige der Fall ist.

 

Um Synergieeffekte zu nutzen und den Ausbau möglichst effizient voranzutreiben, wird zusätzlich bei baulichen Maßnahmen im Stadtgebiet ein gleichzeitiger barrierefreier Ausbau von betroffenen Bussteigen durchgeführt. Im Rahmen der geplanten Fahrbahndeckenerneuerung für das Jahr 2023 befinden sich derzeit weitere Bussteige in Abstimmung, die sich noch nicht in der dargestellten Tabelle befinden. In beiden Fällen ist ein Abweichen von der Rangfolge der Prioritätenliste notwendig, dieses Vorgehen wurde bereits in der Beschlussvorlage 613/247/2019/1 festgehalten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zusammenfassend entspricht ein erheblicher Anteil der umfangreichen Haltestelleninfrastruktur noch nicht dem barrierefreien Standard. Im Rahmen der derzeit verfügbaren personellen Ressourcen werden beschleunigende Maßnahmen soweit wie möglich getroffen, dennoch verläuft der Ausbau weiterhin schleppend.  Auf die Stellenplananträge der Verwaltung zur Beschleunigung wird verwiesen.

 

Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird die Prioritätenliste sowie die nun vorgenommene Auswertung evaluiert. In diesem Zug werden eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten für den weiteren Ausbau aufgestellt und Beschleunigungsmaßnahmen formuliert. Außerdem wird der Themenblock Barrierefreiheit in Hinblick auf weitere wichtige Aspekte fortgeschrieben, die in der ÖPNV-Wegekette von Bedeutung sind (z.B. Informationsbereitstellung, Zwei-Sinne-Prinzip).

 


 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag 129/2022 der Grünen Liste Stadtratsfraktion