- Der Sachbericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
- Der Antrag Nr. 192/2022 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Antrag Nr. 192/2022 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion einen Bericht über den Ausbaustand der barrierefreien Haltestellen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Aufgabenträger im ÖPNV sind aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Pflicht, die Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV in ihren Nahverkehrsplänen aufzunehmen und herzustellen. Sollte dabei der bisherige Stichtag zum 1. Januar 2022 nicht erreicht werden, müssen Ausnahmen im Nahverkehrsplan formuliert werden (§ 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG). Gemäß des Koalitionsvertrags 2021 – 2025 der Bundesregierung ist darüber hinaus geplant, die Ausnahmenmöglichkeiten des PBefG bis 2026 gänzlich abzuschaffen.
Die Zielsetzung des Freistaat Bayerns, den gesamten öffentlichen Raum in Bayern bis 2023 barrierefrei zu gestalten, stammt aus dem Programm „Bayern barrierefrei 2023“ aus dem Jahr 2013. Diese Zielsetzung wird aber sowohl in Bereichen der öffentlichen Gebäude als auch bei Schienenverkehrseinrichtungen und der weiteren ÖPNV-Infrastruktur verfehlt.
Die Rahmenbedingungen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Erlangen wurden im Nahverkehrsplan 2016-2021 aufgrund der gesetzlichen Grundlage konkretisiert. Für den weiteren Ausbau der Haltestelleninfrastruktur wurde eine Prioritätenliste aufgestellt und beschlossen, siehe Beschluss 613/247/2019/1.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ausbauzustand der Haltestellen
im Stadtgebiet Erlangen
Bushaltestellen bestehen in der Regel aus Bussteigen für jede Fahrtrichtung – im Normalfall aus zwei Steigen je Haltestelle. Dies ist daher wichtig, da beim barrierefreien Ausbau für jeden einzelnen Bussteig eine separate Prüfung und Planung erfolgen muss. Im Erlanger Stadtgebiet befinden sich aktuell 429 Bussteige.
Der Ausbauzustand der Bussteige wurde anhand der vorliegenden Daten des Haltestellenkatasters der Stadt Erlangen und weiteren vorliegenden Informationsgrundlagen ausgewertet. Der Auswertung zufolge liegt der Prozentsatz der barrierefreien Bushaltestellen im Stadtgebiet bei 14,2 %.
Bei Bussteigen, die vor einiger Zeit gemäß einem veralteten Standard ausgebaut
wurden, muss im Einzelfall betrachtet werden, ob diese formal den
barrierefreien Anforderungen entsprechen. Eine Abgrenzung ist oftmals
schwierig. Die Auswertung kann daher mit geringen Ungenauigkeiten verbunden
sein. Im November findet ein Austausch der Aufgabenträger im VGN mit einem
Fachexperten statt, in welchem unter anderem diese Sonderfälle betrachtet
werden.
Bei der räumlichen Verteilung der barrierefreien Bussteige können Schwerpunkte im Stadtgebiet festgestellt werden. Neben der südlichen Innenstadt und dem Stadtosten sind die Streckenzüge Paul-Gossen-Straße und Äußere Brucker Straße zu nennen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich Technische Fakultät und Chemikum (Haltestellen Staudtstr., Nikolaus-Fiebiger-Str., Technische Fakultät). Bei der linienscharfen Betrachtung ist die Stadtbuslinie 280 hervorzuheben, die einen hohen Anteil an barrierefreien Haltestellen auf ihrem Linienweg aufweist, insbesondere im östlichen Streckenabschnitt.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in den Stadtteilen westlich des Wiesengrundes nur wenige barrierefreie Bussteige wie z.B. die Haltestelle Lindnerstraße vorhanden sind. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen trifft dies insbesondere auf die weniger dicht besiedelten Stadtteile mit vorwiegender Wohnnutzung zu.
Zuletzt ausgebaute und geplante Bussteige
In der nachfolgenden Tabelle sind die zuletzt umgebauten sowie geplanten Bussteige dargestellt. Weitere befinden sich für das Jahr 2023 aktuell noch in Abstimmung.
Bussteig |
barrierefreier Ausbau |
Bayernstraße Süd |
Juli 2021 |
Kurt-Schumacher-Straße West |
September 2021 |
Kurt-Schumacher-Straße Ost |
September 2021 |
Schorlachstraße West |
Dezember 2021 |
Schorlachstraße Ost |
Dezember 2021 |
Langfeldstr. Süd |
Juni 2022 |
Siemens Med West |
Juli 2022 |
Siemens Med Ost |
Juli 2022 |
Zentralfriedhof West |
August 2022 |
Zentralfriedhof Ost |
September 2022 |
Äußere Brucker / Paul-Gossen-Str. Süd |
beschlossen |
Saidelsteig Nord und Süd |
vsl. 2023 |
Koldestraße Nord und Süd |
vsl. 2023 |
Böttigersteig Nord und Süd |
vsl. 2023 |
Der barrierefreie Umbau der Bussteige ist neben den damit verbundenen Kosten planungs- und abstimmungsintensiv. Es müssen unter anderem anliegende Fuß- und Radverkehrsverbindungen, Entwässerungsmaßnahmen, Baumbestände und Flächenverhältnisse berücksichtigt werden. Um den Ausbau zu beschleunigen, werden auch Bussteige herangezogen, die durch einen geringeren Planungs- und Abstimmungsaufwand umgebaut werden können, wie es für die voraussichtlich im Jahr 2023 geplanten Bussteige der Fall ist.
Um Synergieeffekte zu nutzen und
den Ausbau möglichst effizient voranzutreiben, wird zusätzlich bei baulichen
Maßnahmen im Stadtgebiet ein gleichzeitiger barrierefreier Ausbau von
betroffenen Bussteigen durchgeführt. Im Rahmen der geplanten
Fahrbahndeckenerneuerung für das Jahr 2023 befinden sich derzeit weitere
Bussteige in Abstimmung, die sich noch nicht in der dargestellten Tabelle
befinden. In beiden Fällen ist ein Abweichen von der Rangfolge der
Prioritätenliste notwendig, dieses Vorgehen wurde bereits in der
Beschlussvorlage 613/247/2019/1 festgehalten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zusammenfassend entspricht ein
erheblicher Anteil der umfangreichen Haltestelleninfrastruktur noch nicht dem
barrierefreien Standard. Im Rahmen der derzeit verfügbaren personellen
Ressourcen werden beschleunigende Maßnahmen soweit wie möglich getroffen,
dennoch verläuft der Ausbau weiterhin schleppend. Auf die Stellenplananträge der Verwaltung zur
Beschleunigung wird verwiesen.
Im Rahmen der aktuellen
Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird die Prioritätenliste sowie die nun
vorgenommene Auswertung evaluiert. In diesem Zug werden eine Abschätzung der zu
erwartenden Kosten für den weiteren Ausbau aufgestellt und
Beschleunigungsmaßnahmen formuliert. Außerdem wird der Themenblock
Barrierefreiheit in Hinblick auf weitere wichtige Aspekte fortgeschrieben, die
in der ÖPNV-Wegekette von Bedeutung sind (z.B. Informationsbereitstellung,
Zwei-Sinne-Prinzip).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag 129/2022 der Grünen Liste Stadtratsfraktion