hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten. Der
Entwurf
des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 22.02.2022 wird entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 20.09.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das nordwestlich des
Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen gelegene Grundstück Flst-Nr. 1065, Gemarkung
Eltersdorf, wurde ehemals als Tennisanlage mit Außenplätzen und einer
Tennishalle genutzt. Diese Nutzung wurde jedoch vor geraumer Zeit aufgegeben
und das Grundstück durch eine Vorhabenträgerin erworben. Im Zuge der
Nachnutzung des Grundstücks ist beabsichtigt, das Bauplanungsrecht an die
aktuellen Anforderungen auch im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum
anzupassen.
Ziel der Planung ist die
Bereitstellung von Wohnbaufläche für ein Mehrfamilienhaus und verdichteten
Hausgruppen. Die Neubebauung soll in Form von drei gestaffelten Baukörpern
unterschiedlicher Höhe mit Flachdächern realisiert werden. Im Süden soll für
die zukünftigen Bewohner ein kleiner Quartiersplatz entstehen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 1065 der Gemarkung Eltersdorf vollständig, sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 190, Gem. Eltersdorf. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,5 ha (siehe Anlage 2).
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche
dargestellt. Außerdem sind symbolisch sportlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen dargestellt. Das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP entgegen.
Der FNP wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 2 BauGB angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird dadurch
nicht beeinträchtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Billigung
Der Stadtrat hat am 26.04.2022 den Entwurf des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 in der Fassung vom 22.02.2022 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 wurde mit Begründung in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde 1 Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben, die in Anlage 1 behandelt wird.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 8 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 20.09.2022 als Satzung beschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
· Hinweislich ergänzte Bemaßung (Ausweichtaschen, Überhangstreifen am Wendehammer)
· Nachrichtliche Ergänzung der Anbauverbotszone und der Anbaubeschränkungszone zur BAB A73 (in Planblatt und Begründung)
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen ebenso allein redaktioneller Art sind, kann das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan in der Fassung vom 20.09.2022 als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in
der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen mit
Ergebnis
Anlage 2: Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3: Übersicht Verfahrensstand