Betreff
Neukonzeption der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr
Vorlage
613/186/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Neukonzeption der Radwegweisung an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.
  2. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Radwegweisung dient vorrangig der Orientierung und verbesserten Wegfindung, da auch bereits ortskundige Verkehrsteilnehmende nicht immer alle Wege kennen, insbesondere außerhalb ihres unmittelbaren Umfeldes. Vor allem Pendelnde, die nur selten das Rad nutzen oder neu darauf umsteigen, werden so auf sichere und einfach befahrbare Verbindungen abseits der ihnen bereits bekannten Kfz-Routen hingewiesen. Auch für Verkehrsteilnehmende, die weiterhin ein Kfz nutzen, ist Radwegweisung im Straßenraum ein Hinweis auf Alternativen und hat einen Werbeeffekt für den Umweltverbund.

        Ein gut ausgewiesenes Radwegenetz bietet zudem auch einen Mehrwert für den Freizeitverkehr und das Tourismus-Marketing. Auch die Neukonzeption von touristischen Routen wird durch ein dichtes Wegweisungsnetz vereinfacht und kann darauf aufgebaut werden.

 

        Bereits 2015 bei der Zertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ durch die AGFK Bayern wurde die nicht dem heutigen Standard entsprechende Wegweisung negativ bewertet und eine Verbesserung zugesagt. In der Zwischenzeit wurden zwar die Wegweisung auf einzelnen Pendlerrouten erneuert und das Schilderdesign auf zwei Routen weitgehend an den FGSV-Standard angepasst, ein durchgehend ausgewiesenes Netz, wie im FGSV-Merkblatt vorgesehen, wurde jedoch bisher auch aus Personalkapazitätsgründen nicht geplant und umgesetzt. Nach sieben Jahren steht im Oktober 2022 die regelmäßige Rezertifizierung durch die AGFK an, bei der auch die Evaluation der Beseitigung der bei der Erstzertifizierung festgestellten Defizite auf dem Plan steht. Für eine bestmögliche Bewertung bei der anstehenden Rezertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ sollte zumindest eine interne Planung zur Verbesserung der Situation vorgewiesen werden.

 

        Die in Erlangen bestehende, größtenteils veraltete und nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Radwegweisung soll deshalb entfernt und durch ein durchgängiges und mit den Radwegenetzen der umliegenden Kommunen verknüpftes Wegweisungsnetz ersetzt werden, das den Vorgaben des FGSV-„Merkblattes zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ und des “Radverkehrshandbuchs Radlland Bayern“ des StMI entspricht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Basierend auf dem bereits von der Verwaltung entwickelten Wegweisungsnetz (Anlage 1), das seinerseits auf den bereits ausgewiesenen Pendlerrouten sowie dem Zielnetz des VEP beruht, soll ein digitales Schilderkataster entwickelt werden. Dieses kann sowohl als Grundlage für die Ausschreibung und Aufstellung der Wegweiser dienen als auch für weitere Zwecke verwendet werden – etwa zur Vereinfachung der Instandhaltung bzw. Reparatur oder zur Darstellung im Fahrradstadtplan. Im Zuge der Zielspinnen-Erarbeitung für die Festlegung der jeweiligen Wegweiserinhalte sollen die bestehenden Pendlerrouten zudem aktualisiert und optimiert werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Erarbeitung der Zielspinnen und des Wegweisungskatasters sollen an ein externes Büro vergeben werden, da die nötigen Befahrungen und Konzeptionen sehr arbeitsintensiv sind. Hierfür werden auf Basis der Vergaben anderer Kommunen Kosten von etwa 55.000 € (ca. 330 € pro km Wegweisungsnetz) veranschlagt. Ergebnis der externen Arbeit soll ein genauer und expliziter Ausführungsplan mit plan- und bildhafter Standortdarstellung sowie eine detaillierte Schilderzusammenstellung mit Materialliste sein. Die Kosten fallen nach Abschluss der Arbeiten im Jahr 2023 an.

 

        Das Thema wird in der nächsten stattfindenden AG Rad eingebracht. Der UVPA wird nach Abschluss der Planungen und Vorliegen der Kostenschätzung für die Umsetzung erneut beteiligt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*, Förderung des Radverkehrs

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

55.000 €

bei IPNr.: 547.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:  Anlage 1 – geplantes Wegweisungsnetz