Betreff
Klimabudget Erfahrungsbericht und Änderung der Förderrichtlinie
Vorlage
13/136/2022
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen in der Maßnahme „Klimabudget“ wird zugestimmt.

 

Der Erfahrungsbericht zum Klimabudget und die daraus resultierenden Änderungen im Verfahrensablauf, die nicht Teil der Förderrichtlinie waren, werden zur Kenntnis genommen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Klimabudget ist am 1. Juli 2021 offiziell gestartet und wird durch die Geschäftsstellen für die Orts- und Stadtteilbeiräte im Bürgermeister- und Presseamt und dem Klimateam im Amt für Umweltschutz und Energiefragen betreut. Ziel war es, die Bürger*innen zu ermutigen und finanziell zu unterstützen, eigenständig Projekte und Aktivitäten für den Klimaschutz auf Stadt- und Ortsteilebene anzustoßen.

 

Alle Vereine, Initiativen und Bürger*innen ab 14 Jahre können seither einen Fördermittelantrag für ein Klimaschutzprojekt in ihrem Stadt- bzw. Ortsteil stellen.

 

Antragsverfahren

In einem ersten Schritt füllt der/die Bürger*in den Fördermittelantrag aus. Der Antrag wird digital oder per Post eingereicht. Das Klima-Team des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen informiert den zuständigen Stadtteil-/Ortsbeirats über den Eingang. Im Anschluss erfolgt in Absprache mit anderen Fachämtern eine grundsätzliche Prüfung der Anträge hinsichtlich der Machbarkeit und der Förderkriterien. Die einzelnen Projekte müssen neben formalen Anforderungen folgende inhaltliche Kriterien erfüllen:

 

a. Das Projekt muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

b. Das Projekt muss einen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten.

c. Das Projekt muss im Gebiet der Stadt Erlangen umgesetzt werden.

 

Bei negativem Ergebnis erfolgt eine kurze Erläuterung an den/die Antragsteller*in und den Stadtteil- bzw. Ortsbeirat. Bei erfolgreicher Prüfung entscheidet dann der zuständige Orts- bzw. Stadtteilbeirat in einer Sitzung, welche Projekte eine Förderung erhalten.

Nach Beschluss des Beirats erhält der/die Antragssteller*in von den Geschäftsstellen für die Orts- und Stadtteilbeiräte im Bürgermeister- und Presseamt einen entsprechenden Förderbescheid und kann das Projekt verwirklichen.

Der bewillige Förderbetrag wird nach Vorlage der Belege und des Verwendungsnachweises überwiesen. Sollten im Einzelfall die finanzielle Vorleistung nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit nach Absprache eine individuelle Lösung gemeinsam mit dem/der Antragsteller*in zu finden.

 

Erfolgreich umgesetzte Projekte werden auf der städtischen Webseite veröffentlicht, um andere Bürger*innen zu inspirieren (s. Übersicht zu den abgeschlossenen Projekten: https://erlangen.de/aktuelles/klimabudget-projekte).

 

Zwischenfazit

Der Weg über die Stadtteil- und Ortsbeiräte war dabei sehr erfolgreich. Hier konnte auf bereits etablierte Organisationsstrukturen aufgebaut werden, was ein zügiges Handeln ermöglicht hat. Die Stadtteil- und Ortsbeiräte konnten durch das Klimabudget bekannter gemacht werden und wurden durch den attraktiven Effekt der Förderung noch positiver wahrgenommen. Zudem wird das Klimabudget von vielen Menschen in Anspruch genommen, die nicht zu den „etablierten“ Klimaschutz-Akteuren in der Stadtgesellschaft zählen.

 

Das Verfahren wurde in mehreren, meist digitalen Sitzungen eng mit den Stadtteil- und Ortsbeiräten besprochen. Ziel war ein pragmatischer, breit akzeptierter Antrags- und Genehmigungsablauf. Auch die Erfahrung aus der ersten Förderperiode 2021 wurden aufgegriffen und Fehlstellungen soweit wie möglich verändert. Es wurde leider versäumt, den Stadtrat im Vorfeld über alle Änderung zu informieren. Dies wird hiermit nachgeholt.

 

Im Jahr 2021 wurden 42 Anträge mit einem Volumen von rund 55.000 Euro gestellt, 29 Anträge erfüllten die Kriterien und waren aus Verwaltungssicht machbar, 26 wurden von den Stadtteil- Ortsbeiräten bewilligt, ein Antrag wurde abgelehnt und 2 Anträge wurden zurückgezogen.

Im Jahr 2022 wurden in der ersten Förderperiode, die am 1. Mai endete, 30 Anträge gestellt, 25 Anträge mit einem Volumen von rund 56.000 Euro erfüllten die Kriterien und waren aus Verwaltungssicht machbar. Die meisten Stadtteil- und Ortsbeiräte haben noch nicht über die Anträge beschlossen.

In allen Stadtteil- und Ortsbeiräten wurden Anträge eingereicht. Die beantragten Projekte waren sehr vielfältig, und gingen beispielsweise vom Online-Vortrag Photovoltaik-Anlagen, über einen Second-Hand-Markt bis hin zu einigen Bücherschränken.

 

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit wurde das Klimabudget u.a. durch eine Mal-Aktion mit Schulen, eine Lichtshow, Postkarten-Verteilung, die städtische Website, Social-Media, Plakate, Flyer, Banner, Vorträgen sowie durch Pressemitteilungen und Pressegespräche bekannt gemacht. In den Stadt- und Ortsteilen haben auch die Beirät*innen bei ihren ansässigen Bürgerinnen und Bürgern dafür geworben.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Anträge der Bürger*innen konnten das ganze Jahr über eingereicht werden. Die Stadtteil- und Ortsbeiräte haben sich im Vorfeld dafür entschieden, zwei Förderzeiträume einzuräumen, um die Antragsbehandlung besser in die Sitzungen integrieren zu können und einen besseren Überblick zu haben. Diese waren bisher der 1. Mai und der 1. Oktober.

 

Es hat sich mittlerweile abgezeichnet, dass u.a. durch die Corona-Pandemie manche Projekte nicht bzw. mit deutlicher Verspätung durchgeführt werden. Deshalb werden die Fördermittel nicht vor der Projektumsetzung, sondern danach ausbezahlt. Auch mussten die Fristen für die Umsetzung von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

 

In Absprache mit den Stadtteil- und Ortsbeiräten wird für das nächste Jahr zudem nach einem Verfahren und Fristen gesucht, um künftig eine nachvollziehbare und hinsichtlich der finanziellen Mittel besser planbare Förderung zu gewährleisten.

 

Den Stadt- und Ortsteilen standen jeweils 5.000 Euro pro Jahr für diese Projekte zur Verfügung. Es hat sich gezeigt, dass ein striktes Festhalten an dieser Begrenzung kontraproduktiv ist, da die Antragsmenge und Antragshöhe in den unterschiedlichen Stadt- und Ortsteilen stark variiert und auch schwankt. Die Fördermittel von insgesamt 65.000 Euro sind deshalb aktuell nicht mehr auf 5.000 Euro pro Stadt- und Ortsteil beschränkt. Die Beschränkung von 200 – 5.000 Euro pro beantragtem Projekt besteht weiterhin.

 

Die Mittel für das Klimabudget werden seit dem Haushaltsjahr 2022 vom Bürgermeister- und Presseamt angemeldet und verwaltet, da dort auch die Stadt- und Ortsbeiräte organisatorisch betreut werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Förderrichtlinie wird entsprechend angepasst.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

5. Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   130290/11110010/531901

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Bisherige und neue Förderrichtline Klimabudget