Als von der Stadt entsandter Vertreter wird Herr Beugel beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH am 10.10.2022 zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:
- Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt.
- Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Grundsätzlich liegen die Stimmabgaben in den Gesellschafterversammlungen der – aus Sicht der Stadt nur mittelbaren - ESTW-Beteiligungen in der Zuständigkeit des Vorstands der ESTW AG, der laut Satzung bei Mehrheitsbeteiligungen für die o.g. Beschlussfassungen die Zustimmung des Aufsichtsrats der ESTW AG einzuholen hat. Für die ESTW Stadtverkehr GmbH hat der Vorstand der ESTW AG jedoch seine Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt in allen Angelegenheiten an die Stadt abgetreten, um das Kontrollkriterium als Voraussetzung für die ÖPNV-Direktvergabe Ende 2019 zu erfüllen.
Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.
2. Sachbericht
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden zum zweiten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2021 im
Vergleich zum Vorjahr:
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2021 |
2020 |
2019 |
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Bilanz |
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Bilanzsumme (in T€) |
11.845 |
13.363 |
11.875 |
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EK-Quote |
0,6% |
0,5% |
0,6% |
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Investitionen (in T€) |
533 |
387 |
5.452 |
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Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€) |
5.147 |
6.534 |
2.666 |
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Gewinn- und Verlustrechnung |
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Umsatz |
8.785 |
8.764 |
12.924 |
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Personalaufwand |
9.112 |
8.699 |
7.510 |
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Jahresergebnis vor Steuern Steuerumlage Erträge aus Verlustübernahme |
-12.369 0 12.385 |
-13.449 0 13.459 |
-10.640 3.266 7.374 |
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Sonstiges |
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Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-∅ |
160 |
159 |
143 |
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Cash-Flow nach DVFA/SG*) |
-10.862 |
-11.638 |
-7.250 |
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Leistungsdaten Linien
(inkl. Nightliner)**) Länge des
Liniennetzes (km)
Nutzwagen-km (in Tkm) |
6,3 16 218,3 4,5 |
6,7 16 210,0 4,3 |
12,8 19 237,2 4,8 |
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*) Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis +
Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige
zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse
**) Die grenzüberschreitenden Linien
20, 30 und N10 werden seit 03.12.2019 allein von der VAG bedient.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Auszug aus dem Lagebericht der ESTW Stadtverkehr
GmbH:
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH
betrugen – wie im Vorjahr 8,8 Mio. €. Gegenüber dem Plan ist ein Rückgang in
Höhe von 1,2 Mio. € zu verzeichnen. Der Materialaufwand ist um 0,3 Mio. € auf
11,6 Mio. € gestiegen. Die Personalkosten erhöhten sich aufgrund der
tariflichen Lohnanpassungen um 0,4 Mio. € auf 9,1 Mio. €.
Der Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt
12,4 Mio. € (Vorjahr -13,5 Mio. €) und wird aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen. Die im Vergleich zum
Vorjahr vorliegende Verbesserung um 1,1 Mio. € ist im Wesentlichen auf
geringere Abschreibungen sowie höhere sonstige betriebliche Erträge
zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der
Corona-Rettungsschirm enthalten mit 2,1 Mio. € für 2021 sowie 0,5 Mio. € für
Vorjahre (Vorjahr: 1,4 Mio. €).
Vermögenslage
Die größten Positionen im Anlagevermögen
bilden die Fahrzeuge (2,1 Mio. €).
Die Investitionen der ESTW Stadtverkehr im
Jahr 2021 betrugen 0,5 Mio. €. Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in
Höhe von 4,3 Mio. €. Die hierin enthaltene Beschaffung von 9 neuen Erdgasbussen
mit 2,5 Mio. €, die Neuanschaffung von dynamischen Fahrgastinformationssystemen
(Monitore an Knotenpunkten) mit 0,4 Mio., die Fahrgastinfoterminals mit
Verkaufsfunktion als Ersatz der Fahrscheinautomaten mit 0,3 Mio. € sowie
weitere Investitionsmaßnahmen wurden auf die Jahre 2022 bzw. 2023 verschoben.
Risiko- und Chancenbericht
Durch den Aufbau eines eigenständigen
Stadtverkehrs in Erlangen ergeben sich Risiken. Der vollumfassende Neuaufbau
der bisherigen Leistungen der VAG mit neuen Mitarbeitern sowie die
Leitungsvergaben an private Verkehrsunternehmen stellen eine komplexe Aufgabe
dar.
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben zu
einem massiven Rückgang der Fahrgastzahlen und der Umsätze geführt. Aktuell ist
noch nicht sicher, ob und in welcher Höhe die von staatlicher Seite
aufgespannten Rettungsschirme auch für 2022 wieder einen Ausgleich der
Umsatzverluste durch staatliche Zuschüsse schaffen. Auch hinsichtlich der
steigenden Energiekosten sind staatliche Zahlung angekündigt, aber noch nicht
gesichert. Die veränderte Arbeitswelt und in der Pandemie entstandene Ängste
werde wahrscheinlich zu einem nur langsam wieder ansteigenden Niveau der
Fahrgastzahlen führen.
Mögliche negative Auswirkungen des
Russland-Ukraine-Krieges auf den künftigen Geschäftsverlauf sind in der
Prognose nicht reflektiert.
Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022
Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG für die Prüfung ihrer Gesellschaft auswählt. Dies wird voraussichtlich wie im Vorjahr die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, sein, die damit zum vierten Mal in Folge mit der Abschlussprüfung beauftragt wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021