Betreff
EB77 - Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage
771/014/2022
Aktenzeichen
I/EB77-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßen-reinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werk-ausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2022.

Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2022

Zum 30.06.2022 besteht ein Überschuss i.H.v. 153 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten).

 

 

Das bislang noch einigermaßen positive Ergebnis ist u.a. auf einen moderaten Witterungsverlauf (wenig Winterdienst) und deutlich geringere Aufwendungen im Bereich der Baumsicherheit zurückzuführen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Wiederbesetzung der Sachgebietsleitung konnten dort die eigentlich dringenden Aufgaben nicht mit der gewünschten Priorisierung weitergeführt werden.

Erhebliche Risiken für das Gesamtjahr resultieren aus den starken Kostensteigerungen in vielen Bereichen des EB77 (z.T. > 100% im Vergleich zum Vorjahr), die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurden. Das geplante Jahresergebnis wird deshalb voraussichtlich nicht erreicht werden können.

Mit der aktuell laufenden Besetzung der Stabsstelle Klimaschutz/Nachhaltigkeit können ab Herbst die notwendigen Aufgaben verstärkt angegangen werden (u.a. die Verstärkung der Stromversorgung am Gelände und die Ausstattung mit Ladesäulen für den Ausbau der E-Mobilität).

 

Investitionen / Finanzplan

Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch hinter dem Plan zurück (die u.a. Investitionen beruhen im Wesentlichen auf Ermächtigungen des Vorjahres). In allen Bereichen sind z.T. sehr massive Lieferverzögerungen festzustellen (Störung der Lieferketten), in Teilbereichen werden nicht einmal mehr Angebote abgegeben.

 

 


Anlagen: