DA-Bau-Beschluss Vorentwurf
Der Vorentwurfsplanung zu den Entsiegelungsmaßnahmen und Baumpflanzungen im Bereich des Entla´s Kellers wird zugestimmt.
Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen, die Entsiegelungsmaßnahmen entsprechend der vorgelegten Planung im Herbst 2022 zu realisieren und die hierfür nötige Mittelumbuchung im Deckungskreis EB77 zu beantragen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit Amt 23 und dem Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Vorbereich des Entla´s Kellers ist auf städtischem Grund die Entsiegelung der Baumstandorte sowie die Neupflanzung von 3 Hochstamm-Bäumen geplant.
Durch die Entsiegelung mit gleichzeitiger Verbesserung des Standortes soll die Situation für die beiden Bestandsbäume nachhaltig verbessert werden. Durch die Bepflanzung von 3 neuen Bäumen wird der grüne Charakter der Bergkirchweih gestärkt und weiterentwickelt. Diese Maßnahmen wirken sich auch positiv auf das Stadtklima aus.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Bestandsbäume stehen in extrem kleinen Baumscheiben, welche als Standort für Bäume unzureichend sind.
Zur Verbesserung der Baumstandorte sollen die befestigten (Asphalt)-Flächen im gesamten Bearbeitungsbereich zurückgebaut und neu mit über die Fuge versickerndem Pflaster hergestellt werden.
Der Untergrund wird durch großflächiges Einbringen von FLL Substrat optimiert. Dadurch wird der durchwurzelbare Bereich für die Neu- und Bestandsbäume massiv vergrößert und die Lebensbedingungen der Bäume nachhaltig verbessert.
Im Rahmen der Standortverbesserung werden zusätzlich drei standortangepasste, klimatolerante Bäume gepflanzt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Sitzplätze währen der Bergkirchweih und der Biergartensaison.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen, im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Anschließend sollen Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Maßnahme im Herbst 2022 erfolgen.
Hierzu wird eine Mittelumbuchung in Höhe von 70.000 € innerhalb des Deckungskreises EB77 von der IP-Nr. 551.500 „Baumpflanzungen, Entsiegelungsmaßnahmen“ auf die IP-Nr. 551.550 „Baumersatz- u. Neupflanzungen, Berggelände“ beantragt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
120.000 € |
bei IP-Nr.: 551.550 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf
IP-Nr.551.550 (50.000 €) und IP-Nr. 551.500 (70.000 € /
Mittelumbuchung
erforderlich)
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Vorentwurf