Betreff
Fitnessparcours Hüttendorf
Vorlage
52/082/2022
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung wird beauftragt einen Fitnessparcours auf dem Bolzplatz am Kanal/Talblick (Heuweg) Gemarkung Hüttendorf FlNr. 446/2 zu realisieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Dem Bereich „Sport im öffentlichen Raum“ kommt aktuell im Rahmen der Sportentwicklungsplanung - aber auch in Zeiten der Pandemie - eine große Bedeutung zu. Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung übernimmt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtteilarbeit und dem Amt für Stadtplanung und Mobilität Verantwortung für den Bereich des Sports und der Bewegung für die gesamte Erlanger Bevölkerung. Dabei ist das Ziel, das sportliche Angebot im öffentlichen Raum weiter auszubauen und noch attraktiver zu gestalten.

Nach Eingang des Antrags des Ortsbeirats Hüttendorf, stimmt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung dem Vorschlag einen Fitnessparcours zu errichten zu, insbesondere weil in der näheren Umgebung ein derartiges Angebot fehlt. Nun wurde unter Berücksichtigung der Standortkriterien für Outdoor-Anlagen und unter Einbezug stadtinterner Ämter (Spielplatzbüro, Stadtplanungsamt, Umweltamt…) der Standort Bolzplatz Talblick priorisiert und ausgewählt. Der Bolzplatz am Kanal ist ein viel genutzter öffentlicher Bewegungsraum und ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekannt. Da dort bisher nur ein reiner Bolzplatz den Bürger*innen zur Verfügung steht, soll der Bewegungsraum mit fest installierten Bewegungs- und Fitnessgeräten aufgewertet werden. Zusätzlich ist die Nähe zum Fahrradweg am Kanal anzumerken. So könnten auch Radfahrende die Geräte ebenfalls nützen. Hier ist angedacht entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Mit der Errichtung eines Fitnessparcours werden allen Bürger*innen individuelle Bewegungsmöglichkeiten mit freiem Zugang und kostenlos außerhalb von Sportvereinen und Fitnessstudios angeboten. Das unentgeltliche Angebot rund um die Uhr Sport zu treiben, ist gut erreichbar, für jeden geeignet und dient darüber hinaus als Begegnungsstätte.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Bolzplatz Talblick verfügt derzeit über ein Fußballfeld. Dabei soll der Fitnessparcours so platziert werde, dass auch das Fußballfeld weiterhin genutzt werden kann. So könnten drei bis vier vielfältige Fitnessgeräte sowie eine kompakte Workout-Station integriert werden, bei der Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, Fitness und Koordination in verschiedenen Schwierigkeitsstufen – je nach persönlichem Fitnesslevel – trainiert werden können. Da der Parcours für möglichst viele nutzbar sein sollte, werden zugleich auch ein bis zwei Geräte speziell für Kinder und Senior*innen (Motorik, Gleichgewicht/Balancieren, Koordination etc.) geeignet sein, weil der Platz allen Altersgruppen zur Verfügung stehen soll.

Auf einer Übersichtstafel zeigen kleine Figuren, wie die möglichen Übungen am besten absolviert werden können. Ebenso sind auf den Tafeln QR-Codes abgebildet, mit derer man in einem Video die korrekte Übungsausführung sehen kann. Darüber hinaus muss und sollten auf einer weiteren Hinweistafel auch Regeln für die Nutzung der Anlage (Nutzungszeit, Umgang mit Musik und Müll, Zufahrt mit Auto) insgesamt dargestellt werden (Wünsche der Anwohner).

Als Fallschutz könnte dabei mit Sand oder einem Belag geplant werden. Des Weiteren wird mittels Baumpflanzungen über eine Beschattung des Fitnessparcours nachgedacht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Neben einer Ämterabfrage sollen neben den Anwohnenden (entweder eigene Infoveranstaltung oder Integration des Themas in die Sitzung des Ortsbeilrats) im Rahmen einer Bürgerbeteiligung auch die aktuellen Nutzer*innen der Freizeitanlage in die Untersuchung eingebunden werden. Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung können im weiteren Planungsverlauf somit noch Anpassungen der Planung nötig werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Eingeweiht soll der Parcours voraussichtlich im Jahr 2023 werden.

Für das Projekt eines Fitnessparcours in Hüttendorf wurden bereits Haushaltsmittel beantragt. Der Finanzierungsbedarf beläuft sich auf ca. 50.000 Euro. Davon entfallen ca. 35.000 Euro auf die Geräte, 10.000 Euro auf die Vorbereitungen (Bodenarbeiten, Fallschutz etc.) und die Montage sowie 5.000 Euro für Beschilderungen und Sonstiges. Die dafür nötigen Finanzmittel werden aus den Eigenmitteln des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung aufgebracht und evtl. durch Sponsoren ergänzt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X              nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

50.000 €

bei IPNr.: 424.K401

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

1.000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bolzplatz Talblick