Der Bericht des Revisionsamtes vom 24.06.2022 über die Prüfung in Amt 20 - Gewerbesteuer - (Nr. 02/2022) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Amt 20 hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 20 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 20.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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