Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss 2021 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/016/2022
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 4.111 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses

- Erteilung der Entlastung

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 21.06.2022
- Beschluss im RevA voraussichtlich am 21.07.2022
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  überschusses und Erteilung der Entlastung im Stadtrat am 27.10.2022.

 

Der Jahresabschluss 2021 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2022 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2021 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung 13.04. – 16.05.2022. Die Prüfung wurde am 16. Mai 2022 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2021 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss voraussichtlich am 21.07.2022 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 27.10.2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2021 in Höhe von 4.111 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 für das Geschäftsjahr 2021 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 für das Geschäftsjahr 2021.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.111 TEUR, während im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 2.472 TEUR ausgewiesen wurde. Neben einer höheren Schmutzwassermenge und der Gebührenerhöhung zum 01.01.2021 wirkten sich insbesondere die Auflösungen  der Rückstellungen für Abwasserabgabe ergebniswirksam aus. Im Vergleich zum Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan, der mit 3.200 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss (4.111 TEUR) um 911 TEUR höher als erwartet.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 


Anlagen:       

Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2021 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

Anlage 2: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)