- Jahresabschluss 2021 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres
2021.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2021 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in
Höhe von 4.111 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung
des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses
- Erteilung der
Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung
im BWA am 21.06.2022
- Beschluss im RevA voraussichtlich am 21.07.2022
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
überschusses und Erteilung der
Entlastung im Stadtrat am 27.10.2022.
Der Jahresabschluss 2021 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2022 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2021 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung 13.04. – 16.05.2022. Die Prüfung wurde am 16. Mai 2022 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2021 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss voraussichtlich am 21.07.2022 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 27.10.2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2021 in Höhe von 4.111 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 für das Geschäftsjahr 2021 des
Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 für das Geschäftsjahr 2021.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.111 TEUR, während im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 2.472 TEUR ausgewiesen wurde. Neben einer höheren Schmutzwassermenge und der Gebührenerhöhung zum 01.01.2021 wirkten sich insbesondere die Auflösungen der Rückstellungen für Abwasserabgabe ergebniswirksam aus. Im Vergleich zum Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan, der mit 3.200 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss (4.111 TEUR) um 911 TEUR höher als erwartet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2021 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.
Anlage 2: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)