Der EB 77 fährt die Bioabfälle und den Restmüll
grundsätzlich getrennt und damit satzungsgemäß ab und führt diese den je nach
Abfallfraktionen vorgesehenen Verwertungswegen zu.
Zur weiteren Verbesserung der bewussteren Abfalltrennung, insbesondere der sauberen
Trennung von Bioabfällen, werden Maßnahmen der Abfallberatung durchgeführt.
Der Antrag 002/2022 des Stadtteilbeirats Innenstadt ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der EB 77 fährt die
Bioabfälle und den Restmüll grundsätzlich getrennt und damit satzungsgemäß ab
und führt diese den je nach Abfallfraktionen vorgesehenen Verwertungswegen zu.
Im Innenstadtbereich mit engen Straßenverhältnissen werden kleine Müllsammelfahrzeuge
eingesetzt, die sowohl Bioabfälle als auch Restabfälle einsammeln. Unter
gewollter Nutzung eines Synergieeffektes werden dort, wo Bio- und
Restmüllabfuhr auf denselben Arbeitstag fallen, beide Behälter (grau und grün)
gleichzeitig herausgestellt und natürlich aber mit unterschiedlichen Touren,
möglicherweise mit demselben Fahrzeug abgeholt.
Zur Einhaltung der Novelle der Bioabfallverordnung, die insbesondere auf die
Reduzierung von Fremdstoffen insbesondere auch Plastik im Wertstoff Kompost abstellt
sowie ein Zurückweisungsrecht der Verwerter beinhaltet, sind Maßnahmen der
Abfallberatung bedarfsgerecht erforderlich und sinnvoll.
Der Sachverhalt wurde durch die Abt. 772 während der Sitzung des
Stadtteilbeirates Innenstadt am 07.03.2022 dargelegt.
2. Programme / Produkte / Leistungen
/ Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Abfallberatung des Amtes 31 führt in enger Absprache mit der städtischen Müllabfuhr Informationen insbesondere zur korrekten getrennten Erfassung von Bioabfällen durch. Hierbei ist vorgesehen zunächst mit Informationsmaterial zu arbeiten und schließlich auch per visuelle Sammelhinweise direkt auf den Behältern auf das Thema aufmerksam zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 002/2022 Stadtteilbeirat
Innenstadt;
Mülltrennung durch
städtische Müllabfuhr