Betreff
Antrag des Stadtteilbeirates Innenstadt 002/2022: Mülltrennung durch die städtische Müllabfuhr
Vorlage
772/016/2022
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Der EB 77 fährt die Bioabfälle und den Restmüll grundsätzlich getrennt und damit satzungsgemäß ab und führt diese den je nach Abfallfraktionen vorgesehenen Verwertungswegen zu.
Zur weiteren Verbesserung der bewussteren Abfalltrennung, insbesondere der sauberen Trennung von Bioabfällen, werden Maßnahmen der Abfallberatung durchgeführt.
Der Antrag 002/2022 des Stadtteilbeirats Innenstadt ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der EB 77 fährt die Bioabfälle und den Restmüll grundsätzlich getrennt und damit satzungsgemäß ab und führt diese den je nach Abfallfraktionen vorgesehenen Verwertungswegen zu.
Im Innenstadtbereich mit engen Straßenverhältnissen werden kleine Müllsammelfahrzeuge eingesetzt, die sowohl Bioabfälle als auch Restabfälle einsammeln. Unter gewollter Nutzung eines Synergieeffektes werden dort, wo Bio- und Restmüllabfuhr auf denselben Arbeitstag fallen, beide Behälter (grau und grün) gleichzeitig herausgestellt und natürlich aber mit unterschiedlichen Touren, möglicherweise mit demselben Fahrzeug abgeholt.
Zur Einhaltung der Novelle der Bioabfallverordnung, die insbesondere auf die Reduzierung von Fremdstoffen insbesondere auch Plastik im Wertstoff Kompost abstellt sowie ein Zurückweisungsrecht der Verwerter beinhaltet, sind Maßnahmen der Abfallberatung bedarfsgerecht erforderlich und sinnvoll.
Der Sachverhalt wurde durch die Abt. 772 während der Sitzung des Stadtteilbeirates Innenstadt am 07.03.2022 dargelegt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Abfallberatung des Amtes 31 führt in enger Absprache mit der städtischen Müllabfuhr Informationen insbesondere zur korrekten getrennten Erfassung von Bioabfällen durch. Hierbei ist vorgesehen zunächst mit Informationsmaterial zu arbeiten und schließlich auch per visuelle Sammelhinweise direkt auf den Behältern auf das Thema aufmerksam zu machen.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 002/2022 Stadtteilbeirat Innenstadt;
                       Mülltrennung durch städtische Müllabfuhr