Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 des Amtes 51
Vorlage
510/076/2022
Aktenzeichen
V/510
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 51 i.H.v. 539.133,85 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 539.133,85 EUR wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand 31.07.2021 - zeichnete sich ab, dass das Jugendamtsbudget nicht eingehalten werden kann.
Eine erneute Hochrechnung Ende des III. Quartal 2021 aufgrund der monatlichen Aufwendungen führte zum Antrag auf eine Mittelnachbewilligung von 1,7 Mio. €, die vom Stadtrat am 17.11.2021 beschlossen wurde.

Trotz dieser Nachmeldung kam es nun zu einer Budgetüberschreitung um 539.133,85 €, die aber durch Entnahme aus der „Sonderrücklage Budgetergebnisse des Fachamtes“ ausgeglichen werden kann.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 51 beträgt

-539.133,85

 

(2020: 792.966,39 EUR, 2019: 1.702.189,98 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

17.100

 

(2020: 3.171,80 EUR, 2019: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Wie bereits in den Vorjahren wurde der angemeldete Bedarf im Haushalt nicht vollständig berücksichtigt. Trotz einer Mittelnachbewilligung von 1,7 Mio. € kam es nun zu einem Defizit. Dieses begründet sich hauptsächlich in den großen Finanzbereichen der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und „Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger“.

Wirtschaftliche Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Inobhutnahmen):

Wie schon in der Begründung für die Mittelnachbewilligung dargelegt, kam es im Jahr 2021 zu mehr Hilfeeinleitungen als in den Vorjahren. Für die Einzelhilfen bestehen individuelle Rechtsansprüche nach dem SGB VIII.

Die Hilfebedarfe der Kinder und Jugendlichen sind teilweise eine Folge von Corona, teilweise durch Corona verstärkt. Dadurch kommt es in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung zwangsläufig zu höheren Aufwendungen. Auch die Komplexität der einzelnen Hilfen und der individuelle Hilfebedarf nehmen zu: Hilfen müssen bspw. kombiniert werden, oft braucht es kostenintensive therapeutische stationäre Hilfen oder ISEs (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), in Einzelfällen sind kostenträchtige Nebenleistungen notwendig.
Hinzu kommen dann noch die üblichen Kostensteigerungen wie Entgelterhöhungen und die Corona-Zuschläge.

Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen:
Bei der Hochrechnung und Mittelnachbewilligung wurde noch davon ausgegangen, dass die Mehraufwendungen durch Mehrerträge und der Entnahme aus der Budgetrücklage für die Corona-bedingten Defizitausgleichszahlungen an die freien Träger ausgeglichen werden kann.

Leider fielen die zu bildenden Rückstellungen für die noch ausstehende Endabrechnung für 2021 höher aus als erwartet. Erschwerend kam noch hinzu, dass die bereits 2020 gebildeten Rückstellungen zu niedrig angesetzt waren und diese ungedeckten Verbindlichkeiten des Vorjahres zu Lasten des laufenden Jahres 2021 gingen. Die finale Berechnung der Rückstellung ist immer erst nach Kassenschluss möglich.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant/mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Das Arbeitsprogramm wurde mit pandemiebedingten Einschränkungen bearbeitet.

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetrücklage des Fachamtes

539.133,85

 

2.4.2

 

 

 

2.4.3

 

 

 

2.4.4

 

 

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 im Jahr 2021

 

Stand am 01.01.2021

350.000,00

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (13.10.2021)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Stadtjugendring „Kücheneinrichtung“

15.000,00

15.000,00

 

 

für Neumöblierung Kita-Rasselbande nach Brand

25.000,00

5.849,44

 

 

für Freiwillige Zuschüsse an freie Träger (z. B. coronabedingte Defizitzahlungen, Beitragsersatz)

175.000,00

175.000,00

 

 

für Allgemeine Rücklage für Sonderausgaben (z.B. Nasen-Mund-Schutz, Antigen-Schnelltests, sonstige Hygienemaßnahmen wg. Corona…), sowie Budgetdeckung

135.000,00

30.600,95

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

226.450,39

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

42.863,96

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

376.769,50

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

419.633,46

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

539.133,85

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

4.049,22

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Keine Verwendung geplant

 

 

2.5.2

 

 

 

2.5.3

 

 

 

2.5.4

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 51 von 539.133,85 EUR.

 


Anlagen:        1) Budgetabrechnung 2021 des Amtes 51

                        2) Sonderrücklage Budgetergebnisse Amt 51