Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Diese Mitteilung zur Kenntnis soll neben
der Information über die Erhebungsstelle (EHST) die Mitglieder des Stadtrates
unterstützen, auf Anfragen des Bürgers*in zum Zensus 2022 eingehen zu können.
Die Europäische Union verpflichtet mit
der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre einen
Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche
Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Dort wird in § 25 festgelegt, dass
für die Erhebungen eine Auskunftspflicht seitens der zufällig ausgewählten zu
befragenden Personen besteht.
Die Erhebungsstelle hat aktuell über
18.000 Personen zu befragen. Dies sind ca. 16 % der Gesamtbevölkerung der Stadt
Erlangen. Es werden über 170 Erhebungsbeauftragte die Personen in Haushalten
oder Wohnheimen befragen. Die Gemeinschaftsunterkünfte (Pflegeheime, Heime für
Menschen mit Behinderung oder Flüchtlingsunterkünfte) werden von
Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle befragt.
Jeder Erhebungsbeauftragte hat sich zu
Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet. Zudem wurde mit allen ein
Telefoninterview geführt sowie ein einfaches Führungszeugnis angefordert. Das
Telefoninterview und die Anforderung eines Führungszeugnisses wurden von
unserer Erhebungsstelle zusätzlich zu dem vom Bay. Landesamt für Statistik
gestellten Anforderungen durchgeführt. Somit können wir der Bürgerschaft in
Erlangen eine zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Interviewer*innen vor Ort
geben.
Die Befragung der zufällig ausgewählten
Personen umfasst zwei Teile. Ein Teil (Ziel 1) umfasst die Grunddaten (z.B.
Name, Vorname, Adresse) und wird direkt vor Ort durch den Erhebungsbeauftragten
durchgeführt. In einem weiteren Befragungsteil (Ziel 2) wird nach zusätzlichen
Informationen wie z.B. Staatsangehörigkeit, Bildung oder derzeitige
Haupttätigkeit gefragt. Diesen Teil kann die*der Befragte auch später selbst
beantworten und das Ergebnis digital bzw. schriftlich weiterleiten.
Es wird nicht nach Einkommen,
Sozialversicherungsnummer, Personalausweis, Unterschrift, Geld/Bank-/Kreditkarten,
Benutzerkennungen, Impfstatus oder nach geplanten Urlauben gefragt.
Wird so etwas von einer Person, die sich
als Erhebungsbeauftragter/Interviewer ausgibt, nachgefragt, dann sollte sofort
die Erhebungsstelle oder die Polizei benachrichtigt werden.
Erhebungsbeauftragte können sich immer
mit einem Ausweis für den Zensus in Verbindung mit Ihrem Personalausweis
ausweisen.
Für die Befragung
melden sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ankündigungsschreiben an. Kein
Erhebungsbeauftragter wird ohne Ankündigung an der Haustür klingeln und die
Befragung durchführen wollen. Wenn dies vorkommen sollte, bitten wir die
Erhebungsstelle zu kontaktieren oder die Polizei zu rufen.
Erstmalig kann die Befragung (Ziel 1 und 2) in Bayern mit
einem Tablet durchgeführt werden. Erhebungsbeauftragte haben jedoch auch die
Möglichkeit, die Befragung mittels eines Fragebogens durchzuführen.
Ab dem 9. Mai 2022
wird im Rahmen des Zensus eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vom
Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt. Bei Fragen hierzu können sich
Bürger*innen an das Bay. Landesamt für Statistik in Fürth, Tel. 0911 98208-0
wenden, die Erhebungsstelle in Erlangen kann keine Auskünfte geben.
Weiteres
Vorgehen:
Derzeit werden die Erhebungsbeauftragten geschult.
Ab dem 2. Mai 2022 werden die Erhebungsbeauftragten vor Ort die Adressen ihres Bezirks begehen, d.h. sie prüfen, ob die Adressen mit denen von der Zensuserhebungsstelle übergebenen Daten übereinstimmen.
Für Fragen ist die Erhebungsstelle Zensus 2022 unter der Nummer: 09131 86-3238 oder per Mail an zensusstelle@stadt.erlangen.de erreichbar.