Betreff
Zensus 2022: allgemeine Information und Informationen für die Stadtratsmitglieder bei Anfragen von Bürgern
Vorlage
13-4/003/2022
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Diese Mitteilung zur Kenntnis soll neben der Information über die Erhebungsstelle (EHST) die Mitglieder des Stadtrates unterstützen, auf Anfragen des Bürgers*in zum Zensus 2022 eingehen zu können.

 

Die Europäische Union verpflichtet mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Dort wird in § 25 festgelegt, dass für die Erhebungen eine Auskunftspflicht seitens der zufällig ausgewählten zu befragenden Personen besteht.

 

Die Erhebungsstelle hat aktuell über 18.000 Personen zu befragen. Dies sind ca. 16 % der Gesamtbevölkerung der Stadt Erlangen. Es werden über 170 Erhebungsbeauftragte die Personen in Haushalten oder Wohnheimen befragen. Die Gemeinschaftsunterkünfte (Pflegeheime, Heime für Menschen mit Behinderung oder Flüchtlingsunterkünfte) werden von Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle befragt.

Jeder Erhebungsbeauftragte hat sich zu Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet. Zudem wurde mit allen ein Telefoninterview geführt sowie ein einfaches Führungszeugnis angefordert. Das Telefoninterview und die Anforderung eines Führungszeugnisses wurden von unserer Erhebungsstelle zusätzlich zu dem vom Bay. Landesamt für Statistik gestellten Anforderungen durchgeführt. Somit können wir der Bürgerschaft in Erlangen eine zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Interviewer*innen vor Ort geben.

 

Die Befragung der zufällig ausgewählten Personen umfasst zwei Teile. Ein Teil (Ziel 1) umfasst die Grunddaten (z.B. Name, Vorname, Adresse) und wird direkt vor Ort durch den Erhebungsbeauftragten durchgeführt. In einem weiteren Befragungsteil (Ziel 2) wird nach zusätzlichen Informationen wie z.B. Staatsangehörigkeit, Bildung oder derzeitige Haupttätigkeit gefragt. Diesen Teil kann die*der Befragte auch später selbst beantworten und das Ergebnis digital bzw. schriftlich weiterleiten.

 

Es wird nicht nach Einkommen, Sozialversicherungsnummer, Personalausweis, Unterschrift, Geld/Bank-/Kreditkarten, Benutzerkennungen, Impfstatus oder nach geplanten Urlauben gefragt.

Wird so etwas von einer Person, die sich als Erhebungsbeauftragter/Interviewer ausgibt, nachgefragt, dann sollte sofort die Erhebungsstelle oder die Polizei benachrichtigt werden.

Erhebungsbeauftragte können sich immer mit einem Ausweis für den Zensus in Verbindung mit Ihrem Personalausweis ausweisen.

Für die Befragung melden sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ankündigungsschreiben an. Kein Erhebungsbeauftragter wird ohne Ankündigung an der Haustür klingeln und die Befragung durchführen wollen. Wenn dies vorkommen sollte, bitten wir die Erhebungsstelle zu kontaktieren oder die Polizei zu rufen.

 

Erstmalig kann die Befragung (Ziel 1 und 2) in Bayern mit einem Tablet durchgeführt werden. Erhebungsbeauftragte haben jedoch auch die Möglichkeit, die Befragung mittels eines Fragebogens durchzuführen.

 

Ab dem 9. Mai 2022 wird im Rahmen des Zensus eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt. Bei Fragen hierzu können sich Bürger*innen an das Bay. Landesamt für Statistik in Fürth, Tel. 0911 98208-0 wenden, die Erhebungsstelle in Erlangen kann keine Auskünfte geben.

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

Derzeit werden die Erhebungsbeauftragten geschult.

Ab dem 2. Mai 2022 werden die Erhebungsbeauftragten vor Ort die Adressen ihres Bezirks begehen, d.h. sie prüfen, ob die Adressen mit denen von der Zensuserhebungsstelle übergebenen Daten übereinstimmen.

 

 

Für Fragen ist die Erhebungsstelle Zensus 2022 unter der Nummer: 09131 86-3238 oder per Mail an zensusstelle@stadt.erlangen.de erreichbar.