Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
(Rechtliche) Differenzierung der Kinder und Jugendlichen:
- Unbegleitete
minderjährige Ausländer (UMA)
Minderjährige sind unbegleitet, wenn sie bei ihrer Einreise weder von Eltern
noch von sonstigen erziehungsbeauftragten Personen (z.B. Verwandte) begleitet
werden. Ein unbegleiteter Minderjähriger Ausländer (UMA) ist bei seiner
Einreise nach Deutschland nach § 42a SGB VIII durch das örtlich zuständige
Jugendamt vorläufig in Obhut zu nehmen (BSD/Fachdienst stationäre Hilfen). Das
Jugendamt prüft, ob es Ausschlussgründe für eine bundesweite Verteilung gibt
und meldet die Kinder und Jugendlichen ggf. zur Verteilung an. Die Kinder und
Jugendlichen werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Städte und
Landkreise verteilt. Bis jetzt (Stand 06.04.2022) sind keine UMA aus der
Ukraine in der Stadt Erlangen angekommen. Das Sozialministerium und die
Regierung von Mittelfranken gehen von einer zeitverzögerten Ankunft von UMA aus
und haben die Städte und Landkreise gebeten, sich auf die erneute Unterbringung
von UMA vorzubereiten (s.u.). Es haben sich bisher 15 Familien beim Jugendamt
gemeldet, die geflüchtete Kinder aufnehmen möchten. Diese werden vom
BSD/Fachdienst Vollzeitpflege überprüft und beraten.
- Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen
Fast alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendliche, die sich aktuell (Stand 06.04.2022) in Erlangen aufhalten, sind Minderjährige in Begleitung eines Erwachsenen. Es handelt sich überwiegend um Mütter mit Kindern, aber auch um Personen mit einer Erziehungsbeauftragung durch die Eltern. Der ASD/BSD prüfen in diesen Fällen, ob eine Erziehungsbeauftragung vorliegt und klären, ob Vollmachten vorgelegt werden können. Wenn notwendig, wird eine Vormundschaft beim Familiengericht beantragt. Wenn Minderjährige länger als acht Wochen bei einer nicht oder nur entfernt verwandten Familie betreut werden, braucht es gem. §44 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis (Überprüfung durch den BSD/Fachdienst Vollzeitpflege).
- Minderjährige aus evakuierten
Waisenhäusern/Kinderheimen oder vergleichbaren Einrichtungen, die in Begleitung
von Betreuungspersonen eingereist sind
Sobald Regierungen/Kommunen erfahren, dass Kinder und
Jugendliche im Zusammenhang mit der Evakuierung und Verlagerung ganzer
Einrichtungen aus der Ukraine nach Deutschland kommen (werden), ist ein engster
Informationsaustausch der für die Versorgung und Verteilung von Erwachsenen und
für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Behörden, der Verantwortlichen in
den Regierungen und in den Kommunen und weiterer Stellen, die vor Ort in das
Hilfenetzwerk eingebunden sind (z.B. auch Bezirke, sofern es sich um Kinder und
Jugendliche mit Behinderung handelt), essentiell.
Beim ASD/BSD würde in Erlangen die Aufgabe der Einschätzung liegen, ob es sich
um UMA handelt. Bei Fällen, in denen von Begleitung auszugehen ist, sind die
Minderjährigen und ihre Begleitpersonen nach den Vorgaben der Bayerischen
Staatsministerien im Vollzug des AsylbLG unterzubringen.
Das Familienministerium in Berlin hat zwischenzeitlich eine auf zwei Säulen beruhende Koordinierungsstelle eingerichtet:
Die SOS-Meldestelle (Betreiber SOS-Kinderdorf e.V), tagsüber erreichbar unter einer kostenfreien Telefonnummer, informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren über das Verteilverfahren, die zuständigen Stellen in den Bundesländern und benennt Ansprechpartner*innen. Sofern ukrainische Gruppen selbst anfragen, vermittelt die Meldestelle freie Kapazitäten.
Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesverwaltungsamt. Hier werden die Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern registriert und eine gerechte Verteilung der Gruppen auf die Länder sowie deren Unterbringung sichergestellt.
Anzahl und Verteilung der Kinder und Jugendlichen in
Erlangen:
Zum 04.04.2022 sind in Erlangen 362 Kinder und Jugendliche gemeldet. Aufgrund der Zuzüge nach Erlangen sind die Zahlen derzeit sehr volatil und steigen wöchentlich an.
Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung der 0-27-jährigen nach ihrem derzeitigen Wohnort in Erlangen, aufgeteilt nach Grundschulsprengeln.
U3-Alter |
KiGa-Alter |
Grundschulalter |
11-U15 |
15-U18 |
junge Volljährige |
Gesamtergebnis |
|
Schulsprengel |
|||||||
Hermann-Hedenus |
4 |
7 |
8 |
4 |
1 |
6 |
30 |
Büchenbach |
- |
2 |
6 |
3 |
2 |
4 |
17 |
Bruck |
1 |
13 |
4 |
3 |
4 |
4 |
29 |
Dechsendorf |
4 |
1 |
3 |
5 |
1 |
14 |
|
Mönau |
2 |
2 |
1 |
2 |
6 |
4 |
17 |
Heinrich-Kirchner |
4 |
3 |
2 |
2 |
2 |
4 |
17 |
Frauenaurach |
- |
1 |
2 |
3 |
1 |
7 |
14 |
Adalbert-Stifter |
8 |
12 |
20 |
17 |
9 |
12 |
78 |
Loschge |
6 |
11 |
9 |
7 |
4 |
10 |
47 |
Friedrich-Rückert |
- |
10 |
8 |
4 |
2 |
12 |
36 |
Michael-Poeschke |
1 |
5 |
4 |
3 |
4 |
2 |
19 |
Pestalozzi |
2 |
6 |
10 |
6 |
4 |
9 |
37 |
An der Brucker Lache |
1 |
4 |
6 |
4 |
6 |
21 |
|
Eltersdorf |
1 |
1 |
2 |
2 |
1 |
7 |
|
Tennenlohe |
- |
4 |
6 |
4 |
2 |
16 |
|
unbekannt |
2 |
2 |
3 |
1 |
2 |
1 |
11 |
Gesamtergebnis |
36 |
84 |
94 |
70 |
43 |
83 |
410 |
Koordination von Bildungs- und Freizeitangeboten
Das Bildungsbüro hat die Koordination der Bildung- und Freizeitangebote übernommen und ist derzeit dabei entsprechende Strukturen zu schaffen. Allgemein ist es das Ziel, bestehende niederschwellige Angebote zu öffnen, neu konzipierte Angebote zu erfassen und Informationen zu Angeboten an die Zielgruppe zu übermitteln.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wurde eine interne Koordinierungsgruppe gegründet, an der folgende Dienststellen beteiligt sind:
- Bürgermeister- und Presseamt - Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
-
Bürgermeister- und Presseamt - Büro für
Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
-
Sozialamt - Integrationslotsin
- Referat für Jugend, Familie und Soziales - Koordination Integration
- Stadtjugendamt - Jugendsozialarbeit an Schulen im Jugendalter
- Stadtjugendamt – Sozialpädagogischer Fachdienst
- Referat für Kultur, Bildung und Freizeit - Bildungsbüro
- Amt für Stadtteilarbeit – Stabsstelle Kulturförderung
- Sozialamt - Seniorenamt
- Bürgermeister- und Presseamt - Geschäftsstelle Seniorenbeirat
- Volkshochschule – Koordination für Integrationskurse
Ziel ist es, die Angebote, die bereits von Ehrenamtlichen bzw. von Organisationen bei der Stadt gemeldet wurden und die im Bildungsbüro erfassten Angebote zusammenzufügen, nach Stadtteilen zu gliedern, zu übersetzen und anschließend zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt über die städtische Website, sowie über Vereine und Verbände und ehrenamtliche Multiplikatoren. Gleichzeitig sollen Bedarfe aufgegriffen, mit den derzeitigen Angebotsbereichen abgeglichen und ggf. in Rücksprache mit verschiedenen Dienststellen, Vereinen und Verbänden und weiteren Angebotsträgern passende Angebote konzipiert werden.
Die Angebote werden ständig aktualisiert, regelmäßig
veröffentlicht und mithilfe verschiedener Kommunikationswege an die
Ukrainer*innen weitergegeben.
Kindertagesbetreuung
Die Nachfrage nach formellen Kindertagesbetreuungsplätzen
hält sich aktuell noch in Grenzen. Das Stadtjugendamt ist mit den freien
Trägern im engen Austausch, um die Aufnahme von ukrainischen Kindern durch
bedarfsgerechte Einzelfallentscheidungen zu koordinieren.
Betreuungsangebote sollen aktuell, auch nach Einschätzung des StMAS,
niederschwellig in betriebserlaubnisfreien Eltern- Kind Gruppen angeboten
werden, um den Aufnahmedruck in den Einrichtungen nicht noch mehr zu erhöhen.
Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen (seelische Behinderung) und Betreuung in Notsituationen
- Wenn Hilfen geeignet und notwendig sind, stehen Sie aus der Ukraine Geflüchteten analog anderen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Aktuell (Stand 05.04.2022) sind noch keine Hilfen für Ukraine-Geflüchtete eingeleitet.
-
Stationäre Wohngruppe für UMA:
Das Jugendamt sucht aktuell nach einer geeigneten Immobile, die zeitnah und mit
begrenztem Aufwand für Umbau etc. zur Verfügung stehen würde. Eine
Betriebserlaubnis nach den Vorgaben des SGB VIII wäre notwendig. In einem
außerordentlichen Termin der AG78 Hilfen zur Erziehung am 15.03.2022 wurde die
Situation mit den freien Trägern der Jugendhilfe besprochen. Unter den
Voraussetzungen einer längeren Perspektive für eine Immobilie, einer
gelingenden Fachkräfteakquise (Fachkräftemangel) und einer Vereinbarung mit der
Stadt, dass keine finanziellen Defizite bei den Trägern entstehen, wären
weitere Gespräche mit den freien Trägern bezüglich der evtl. Übernahme einer
Trägerschaft denkbar.
- Es ist mit steigenden Ausgaben im Budget des Jugendamtes und einem erhöhten Arbeitsaufwand in ASD, BSD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe zu rechnen.
Anlagen: DIJuF: Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht
von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland