1.    Die Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Vorgehensweise zum Teilrückbau der Passerelle umzusetzen.

 

2.    Die Stadt Erlangen beabsichtigt, folgende als Eigentümerweg gewidmete Wegeverbindung vollständig einzuziehen:
Fußgängersteg an der Ostseite der Westlichen Stadtmauerstraße, aus FlNr. 125/6 und 4, Gemarkung Erlangen, vgl. Darstellung in der Anlage.
Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.    Der Antrag des Stadtteilbeirates Innenstadt vom 07.03.2022 zu TOP 2 der Sitzung ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Angeregt durch Eigentümer an der Passerelle und auch die Aufwendungen für diese öffentliche Wegeverbindung wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, mit dem Prüfziel zum einen die Interessen der Anlieger überein zu bringen und zum zweiten die laufenden Kosten, die anfallen, zu mindern. Zudem sollte der überholte Städtebau der 70er Jahre mit der Stahlbetonbrücke als Erschließung in der +1 Ebene revidiert werden. Die Erschließung soll größtenteils zu ebener Erde stattfinden. Damit werden auch die Erdgeschosszonen der Eigentümer aufgewertet und die Fassaden können so sich besser in das Stadtbild integrieren. Das Bild Beispielskizze verdeutlicht dies zur jetzigen Situation.

 

Damit erfährt der Bereich eine deutliche gestalterische Aufwertung und den Interessen der Anlieger auf eine attraktive Erdgeschosszone kann Rechnung getragen werden.

 

Die Gespräche mit allen Anliegern/Eigentümern wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie geführt und flossen größtenteils in die Studie mit ein. Der vorgeschlagene Weg wird von den Eigentümern begrüßt und mitgetragen. Zudem erfolgt eine langfristige Entlastung durch wegfallende Unterhaltungs- und anstehende Sanierungsmaßnahmen.

 

Das ZAM ist in Gesprächen mit der Verwaltung, das letzte Teilstück in ihr Eigentum zu bekommen, um diese „Balkonanlage“ als Aufenthaltsfläche aufzuwerten.

 

Beteiligung Stadtteilbeirat Innenstadt

Wie mit Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA vom 22.02.2022 gewünscht, hat die Information des Stadtteilbeirates Innenstadt stattgefunden.

Im Rahmen der Sitzung des Stadtteilbeirates am 07.03.2022 hat die Verwaltung das Vorhaben vorgestellt. Ein Auszug aus dem Protokoll des Stadtteilbeirates ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird zu den Fragen und Ausführungen des Stadtteilbeirates in der Sitzung mündlich Stellung genommen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Antrag Ziffer 1, Teilrückbau Passerelle:

Die Westliche Stadtmauerstraße liegt im Stadterneuerungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Für die Erstellung der vorgestellten Machbarkeitsstudie wurden daher  Mittel der Städtebauförderung beantragt und bewilligt. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung die Förderfähigkeit des Teilabbruchs des Fußgängersteges und ggf. langfristig die Umgestaltung des angrenzenden Straßenraums mit der Regierung von Mittelfranken abstimmen.

 

 

Antrag Ziffer 2, Einziehung Eigentümerweg:

Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie hat sich bestätigt, dass der zwischen der Westlichen Stadtmauerstraße/Engelstraße und der Altstadtmarktpassage gelegene Fußgängersteg jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Machbarkeitsstudie vom Dezember 2021 sieht daher einen Abbruch bzw. Teilabbruch der Passerelle sowie in den zu erhaltenden Bereichen eine künftige private Nutzung vor.

 

Dies erfordert die Einziehung der Widmung nach den Vorgaben des Art. 8 BayStrWG. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

 

Nach der Einziehung wird die Verwaltung die notwendigen Haushaltsmittel für 2023 anmelden und anschließend die Planung für den Abbruch beauftragen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Lageplan Fußgängersteg (Einziehung)

                        Anlage 2: Lageplan mit der Darstellung des abzubrechenden Teils

                        Anlage 3: Bild Beispielskizze aus Machbarkeitsstudie

Anlage 4: Machbarkeitsstudie – steht ausschließlich digital zur Verfügung

Anlage 5: Auszug aus dem Protokoll Stadtteilbeirat Innenstadt