- Der Vorschlag den Langemarckplatz in Klimagerechtigkeitsplatz umzubenennen, wird nicht weiterverfolgt.
- Der Antrag Nr. 134/2021 der Klimaliste vom 30.01.2021 ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Verschiedene Gremien haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema befasst, wie man mit der schwierigen Namensgebung von Straßen umgeht. Es wurde die Entscheidung getroffen, grundsätzlich keine Straßen und Plätze umzubenennen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind.
Es wird stattdessen über Konzepte nachgedacht, um die Auseinandersetzung mit der Namensgebung zu unterstützen. Es soll die Möglichkeit geboten werden, sich mit der Vergangenheit auseinander zu setzen und die Geschehnisse zu reflektieren. Dazu gehört u.a. auch die Ergänzung bzw. Veränderung von Zusatzschildern an Straßen. Es wird jedoch auch über andere Möglichkeiten der Information und des Gedenkens nachgedacht.
Das Stadtarchiv wird eine Überprüfung aller Erlanger Straßennamen vornehmen. Eine Gesamtschau auf den Bestand der Straßenbezeichnungen ermöglicht es, in einem wissenschaftlich fundierten Abwägungsprozess die historisch belasteten Benennungen herauszufiltern und zu bewerten. In einem mehrjährigen Projekt soll u.a. ein Vorgehen mit ggf. belasteten Bezeichnungen erarbeitet werden und dem Stadtrat zum Beschluss vorgeschlagen werden. Auf die Beschlussfassung des Kultur- und Freizeitausschuss vom 30.06.2021 (Vorlage Nr. 45/006/2021) wird im Übrigen verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Umbenennung eines einzelnen Platzes angesichts des bereits geplanten Projekts ist nicht zielführend.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Vorschlag den Langemarckplatz in Klimagerechtigkeitsplatz umzubenennen, wird nicht weiterverfolgt
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 134/2021 der Klimaliste