1 Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der CSU-Fraktionsantrag 390/2021 vom 24.11.2021 ist damit bearbeitet.
Ergebnis/Wirkungen
Der Gerbereitunnel überzeugt nach seiner Fertigstellung durch die Wirkung
seines hochwertigen Gestaltungs- und Lichtkonzeptes und soll illegale Sprayer
davon abhalten, ihn zu verunstalten.
Sollte nach einigen Wochen / Monaten erkennbar sein, dass die illegalen Verunstaltungen weiter anhalten, können Teile des Tunnels unter der Federführung des Kulturamts organisiert gestaltet werden. Erfahrungsgemäß reduziert dies illegale Graffitis. Eine Verunstaltung sowohl der baulichen wie auch einer möglichen künstlerischen Gestaltung kann aber natürlich auch dann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Ämter von Referat VI stellen den Gerbereitunnel fertig – letzte Maßnahme
ist die Umsetzung des Lichtkonzeptes. Sollten diese Maßnahmen zur Verhinderung
von Verunstaltungen nicht genügen, benötigt Amt 47 sowohl personelle wie
finanzielle Ressourcen, um eine künstlerische Gestaltung geeigneter Flächen zu
realisieren.
3. Prozesse und Strukturen
Im Fraktionsantrag 390/2021 werden die einzelnen Baumaßnahmen am Gerbereitunnel
beschrieben. Während der Bauzeit wurden die Sichtbetonfelder sowie die
hochwertigen Buntsandsteinflächen an der Rampe von Sprayern genutzt, um dort
ihre Tags zu hinterlassen. Um nicht in ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Sprayern
einzutreten, werden zunächst die ausstehenden Installationen am Gerbereitunnel
– v. a. die Lichtstelen – fertiggestellt, damit sich die finale Wirkung
entfalten kann. Die bereits bestehenden Tags werden im Anschluss entfernt.
Sollte dies nicht dazu führen, dass Verunstaltungen ausbleiben, wird das Kulturamt versuchen, den illegalen Sprayern mit einer anspruchsvollen künstlerischen Gestaltung entgegenzuwirken. Inhaltlich läge es nahe, an dieser repräsentativen Stelle einen Bezug zu den Erlanger Festivals herzustellen. Der Buntsandstein selbst ist in der Absprache mit den Ämtern aus Referat VI jedoch für eine künstlerische Gestaltung für ungeeignet erklärt worden. Das Projekt wäre daher auf die Sichtbetonfelder zu konzentrieren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Die Ressourcen werden nur erforderlich, wenn das Projekt tatsächlich realisiert werden würde. Kalkulation: 15.000 € als Honorar für die verschiedenen Künstler*innen, 8.000 € für den kuratorischen Prozess und die Kommunikation mit den Künstler*innen von Beginn bis zur Fertigstellung und ca. 7.000 € für die materielle Umsetzung
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 30.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Fraktionsantrag 390/2021