Betreff
Bauvorhaben in der Bischofsweiherstraße Dechsendorf - Umgang mit Baumbestand
Vorlage
611/099/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf dem Flurstück 391, östlich der Bischofsweiherstraße, südlich des Pirolweg und nördlich des katholischen Kindergarten in Dechsendorf möchte die Vorhabenträgerin ein Wohngebiet mit Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 265 entwickeln. Hierzu wurde durch Verteter*innen des Bau- und Werkausschusses gebeten, über den Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand zu informieren.

 

Im Bayerischem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 24. Oktober 1974 wurde das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) bekanntgemacht. Gemäß Art. 9, Abs. 10 dieses Gesetzes bedarf es bei Verfahren, welche eine Änderung der Nutzung einer Fläche festlegen oder zu lassen, keiner Erlaubnis einer Rodung. Da der Bebauungsplan D 265 im Jahr 1980 zur Satzung beschlossen und bekannt gemacht wurde, galt entsprechend Art. 9, Abs. 10 BayWaldG.

 

Der Voreigentümer des Grundstückes hat in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Fürth im Frühjahr 2021 eine Fällung der Bäume zur Verkehrssicherung vorgenommen. Auf dem Grundstück sind anschließend noch etwa 20 Bäume verblieben. Die Verwaltung setzt sich in Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin für einen größtmöglichen Baumerhalt ein. Ein Baumaufmaß der noch vorhandenen Bäume liegt vor und wurde durch das Umweltamt auf erhaltenswerte Bäume geprüft. Diese liegen insbesondere am südlichen und westlichen Rand des Gebietes.

 

Gemäß des Bebauungsplan D 265 liegen die westlichen Bäume innerhalb von Flächen, welche für die öffentliche Erschließung durch einen Gehweg & Parkstreifen festgesetzt sind und im Rahmen der Planung umgesetzt werden sollen. Einige Bäume liegen außerdem innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, die nun einer Bebauung zu geführt werden sollen (siehe Anlage 1). Ein Erhalt dieser Bäume ist somit rechtlich nicht durchsetzbar.

 

Die Verwaltung befindet sich weiterhin in Abstimmungen mit dem Vorhabenträger.


Anlagen:            

Anlage 1 – Festsetzungen Bebauungsplan D 265 und Baumstandorte