In Erlangen
wird eine „Förderung der Reparatur von
Elektrogeräten mit bis zu 200€ (Vorbild Thüringen)“ auf Grund von
fehlendem Personal nicht realisiert.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Mit dem Ziel, die Lebensdauer von
Elektrogeräten möglichst lange zu erhalten, soweit sinnvoll möglich, stimmt die
Verwaltung grundsätzlich überein.
Einschränkend muss betont werden, dass ältere Kühlschränke oder Elektrogeräte
mit schlechteren Energielabels als A aus Sicht einer Gesamtökobilanz in der
Regel besser einer Verwertung als einer Weiterverwendung zuzuführen sind.
Laut einem
Bericht in EUWID - Europäischer Wirtschaftsdienst vom 22.6.2021 rechnet das
Bundesland Thüringen mit rund 2.000 Anträgen und hat das Programm mit vorläufig
150.000 € hinterlegt. Die gleiche Publikation erwähnt außerdem, dass das
Bundesland Sachsen ebenfalls mit der Idee sympathisiert, da zum einen
Haushalten damit unter die Arme gegriffen würde und örtliche Handwerksbetriebe
so gestärkt würden. Diese Kenntnis erfolgte aufgrund der Kontaktaufnahme mit
der Verbraucherzentrale Thüringen, welche dieses Projekt gemeinsam mit dem
Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz durchführt. Sowohl in
Österreich als auch in Thüringen wird die Reparatur von Elektrogeräten
erfolgreich gefördert, aber mindestens auf Ebene der Bundesländer. Bei den
genannten Trägern solcher Programme handelt es sich um Bundesländer. Der Antrag
163/2021 wechselt an dieser Stelle die Ebene und möchte ein kommunales Programm
auflegen.
Vergleichbar
mit einem Antrag zur Stoffwindelförderung, wäre ein o.g. Antrag für
Elektrogeräte mit einer Dauer von wenigstens einer Stunde Bearbeitung pro
Förderungsantrag zu veranschlagen. Die Verwaltung des Programmes inklusive
Zahlungsanweisungen und Prüfung der Anträge würde personelle Kapazitäten im
Umweltamt erfordern, die nicht vorhanden sind. Eine Bewilligung kann nur erteilt
werden, wenn die vorab festgelegten Kriterien ganz klar definiert und dann auch
rechtssicher überprüft werden.
Referat VII
wird im Umweltausschuss des Bayerischen Städtetags das Thema einbringen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
Antrag Nr. 163/2021 vom 16.06.2021 Erlanger Linke – Förderung der Reparatur von Elektrogeräten mit bis zu 200 € (Vorbild Thüringen)