Betreff
Förderung der Reparatur von Elektrogeräten mit bis zu 200 € (Vorbild Thüringen); Fraktionsantrag Nr. 163/2021 vom 16.06.2021 der erlanger linke
Vorlage
31/113/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

In Erlangen wird eine „Förderung der Reparatur von Elektrogeräten mit bis zu 200€ (Vorbild Thüringen)“ auf Grund von fehlendem Personal nicht realisiert.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen

Mit dem Ziel, die Lebensdauer von Elektrogeräten möglichst lange zu erhalten, soweit sinnvoll möglich, stimmt die Verwaltung grundsätzlich überein.
Einschränkend muss betont werden, dass ältere Kühlschränke oder Elektrogeräte mit schlechteren Energielabels als A aus Sicht einer Gesamtökobilanz in der Regel besser einer Verwertung als einer Weiterverwendung zuzuführen sind.

Laut einem Bericht in EUWID - Europäischer Wirtschaftsdienst vom 22.6.2021 rechnet das Bundesland Thüringen mit rund 2.000 Anträgen und hat das Programm mit vorläufig 150.000 € hinterlegt. Die gleiche Publikation erwähnt außerdem, dass das Bundesland Sachsen ebenfalls mit der Idee sympathisiert, da zum einen Haushalten damit unter die Arme gegriffen würde und örtliche Handwerksbetriebe so gestärkt würden. Diese Kenntnis erfolgte aufgrund der Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale Thüringen, welche dieses Projekt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz durchführt. Sowohl in Österreich als auch in Thüringen wird die Reparatur von Elektrogeräten erfolgreich gefördert, aber mindestens auf Ebene der Bundesländer. Bei den genannten Trägern solcher Programme handelt es sich um Bundesländer. Der Antrag 163/2021 wechselt an dieser Stelle die Ebene und möchte ein kommunales Programm auflegen.

Vergleichbar mit einem Antrag zur Stoffwindelförderung, wäre ein o.g. Antrag für Elektrogeräte mit einer Dauer von wenigstens einer Stunde Bearbeitung pro Förderungsantrag zu veranschlagen. Die Verwaltung des Programmes inklusive Zahlungsanweisungen und Prüfung der Anträge würde personelle Kapazitäten im Umweltamt erfordern, die nicht vorhanden sind. Eine Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn die vorab festgelegten Kriterien ganz klar definiert und dann auch rechtssicher überprüft werden.

Referat VII wird im Umweltausschuss des Bayerischen Städtetags das Thema einbringen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:

Antrag Nr. 163/2021 vom 16.06.2021 Erlanger Linke – Förderung der Reparatur von Elektrogeräten mit bis zu 200 € (Vorbild Thüringen)