Betreff
Einrichtung von offenen Ganztagsgruppen an der Friedrich-Rückert-Grundschule zum Schuljahr 2024/2025
Vorlage
40/089/2021
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Einrichtung von offenen Ganztagsgruppen an der Friedrich-Rückert-Grundschule ab dem Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit das Antragsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken durchzuführen.

3.    Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2024 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Ausbau von Ganztagsangeboten für Schülerinnen und Schüler hat gerade im Hinblick auf den ab dem Jahr 2026 geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eine große Bedeutung. Seit dem Schuljahr 2015/2016 können offene Ganztagsangebote in schulischer Verantwortung auch in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingerichtet werden.

 

Die gleichzeitige Einrichtung von Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule und von Angeboten der (verlängerten) Mittagsbetreuung an einem Schulstandort ist ausgeschlossen, da alle Formen der offenen Ganztagsangebote an einer Schule in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen eingerichtet werden sollen. Die gleichzeitige Einrichtung von gebundenen und von offenen Ganztagsangeboten, die beide in schulischer Verantwortung stattfinden, ist demgegenüber möglich und hat sich vielerorts bewährt.

 

An der Friedrich-Rückert-Grundschule besteht derzeit eine Mittagsbetreuung unter der Trägerschaft des Förderkreises. Im Schuljahr 2021/2022 werden 44 Kinder in 3 Gruppen betreut. Aufgrund der Altersstruktur hat der Förderkreis bereits mitgeteilt, die Mittagsbetreuung nur noch für eine Übergangszeit weiterführen zu können.

 

Aus diesem Grund möchte die Schulleitung neben dem seit 2018/2019 installierten gebundenen Ganztagszug ein offenes Ganztagsangebot an der Friedrich-Rückert-Grundschule einrichten. Der geschätzte Bedarf umfasst mindestens den Umfang der bisherigen Plätze in der Mittagsbetreuung. Aufgrund des prognostizierten Schülerzuwachses im Sprengel ist allerdings auch mit einer erhöhten Nachfrage an offenen Ganztagsbetreuungsplätzen zu rechnen.

 

Das offene Ganztagsangebot ist bis auf die Kosten für das Mittagessen für die Eltern kostenfrei. Lediglich verlängerte Betreuungsangebote werden über zusätzliche Elternbeiträge finanziert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge des Erweiterungsbaus für die Friedrich-Rückert-Grundschule werden auch die für den offenen Ganztag benötigten Flächen berücksichtigt. Eine entsprechende Vorabstimmung mit der Regierung von Mittelfranken hat am 21.10.2021 stattgefunden. Die Vorplanung wird dem Bildungsausschuss am 11.11.2021 als Gutachten und dem Stadtrat am 09.12.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Vorlage 242/104/2021).

 

Die Umwandlung der Mittagsbetreuung in einen offenen Ganztag kann wegen fehlender Raumkapazitäten während der Bauphase erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus erfolgen, somit zum Schuljahr 2024/2025.

 

Die Schulleitung wird rechtzeitig ein entsprechendes Konzept erstellen und mit allen Beteiligten abstimmen. Eine mögliche Konkurrenzsituation zur bestehenden Ganztagsschule wird im Rahmen der Planungen abgewogen. Der Bedarf wird entsprechend ermittelt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird die nötigen Anträge bei der Regierung von Mittelfranken fristgerecht einreichen. Das Staatliche Schulamt wird im Rahmen des Antragsverfahrens eine fachliche Stellungnahme abgeben.

Unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Einrichtung von offenen Ganztagsgruppen an der Friedrich-Rückert-Grundschule zustimmt, übernimmt die Stadt Erlangen den daraus resultierenden Sachaufwand.

 

Die Verwaltung berichtet zu gegebener Zeit über den aktuellen Sachstand.

 

1.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kommunale Mitfinanzierungspauschale von derzeit 6.487 € pro Gruppe ab Schuljahr 2024/2025 (bei 4 Gruppen = 25.948 € p.a.). Demgegenüber stehen die wegfallenden Zuschüsse für die Mittagsbetreuung von 7.000 € pro Gruppe (derzeit 21.000 € p.a).

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ p.a.

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden