Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Europäische Union verpflichtet mit
der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre einen
Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche
Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Der letzte Zensus fand 2011 statt.
Aufgrund der Corona Pandemie wurde die Zensusbefragung von 2021 auf 2022
verlegt. (ZensVorbÄndG 2022)
Die Stadt Erlangen eröffnete ihre
Erhebungsstelle Zensus 2022 am 01.10.202. Um den Zensus zu planen,
durchzuführen und abzuschließen, werden nach Arbeitsbedarf bis zu drei
Vollzeitkräfte w/m/d in der Dienststelle eingesetzt. Die Dienststelle wird
voraussichtlich vom 01.10.21 bis zum 31.03.2023 geöffnet sein.
Die Erhebungsstelle wird anhand einer
Stichprobe ca.16.000 Personen befragen.
Dazu werden ca. 160
Erhebungsbeauftragte/Interviewer (w/m/d) rekrutiert.
Die Erhebungsbeauftragten (w/m/d) werden
von den Kommunen nach festgelegten Auswahlkriterien des bayerischen Landesamtes
für Statistik geprüft. Vor Ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die
Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die
sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.
Weiteres Vorgehen:
Ab dem 02.11.2021 bekommt die
Erhebungsstelle ca. 8000 Adressen, die die von den Beschäftigten überprüft
werden. Dazu gehört die persönliche Begehung von ca. 60
Gemeinschaftsunterkünften und allen Großanschriften (Anschriften mit über 100
auskunftspflichtigen Personen w/m/d). Zudem werden ab dem 22.11.2021, per Veröffentlichungen
in diversen Medien, die Erhebungsbeauftragten (w/m/d rekrutiert.
Geplant ist im März 2022 allen
Mitgliedern des Stadtrats sowie der Orts- und Stadtteilbeiräte ein
Informationsblatt an die Hand zu geben, um vor Ort auf allgemeine und besorgte
Fragen der Bürgerschaft antworten zu können. Von März bis April 2022 schulen
die Beschäftigten der Erhebungsstelle die Erhebungsbeauftragten (w/m/d) und ab
dem 15.05.2022 beginnt die Befragung zum Zensus.
Anlagen: